Beklagter und Angeklagter?
Man unterscheidet ja im Zivilrecht zwischen dem Beklagten und im Strafrecht dem Angeklagten.
Nun stellen sich mir zwei Fragen, das Strafrecht zählt auch zum öffentlichen Recht welche das Verhältnis zwischen Staat und Bürger regelt, richtig?
Allerdings habe ich in einem familiären Rechtsstreit mitbekommen, dass die BEKLAGTE der Klägerin eine Körperverletzung zugezogen haben soll, der Paragraph zur Körperverletzung steht im StGB und wäre ja eine Straftat, aber wurde in dem Fall als Zivilprozess behandelt.. aber wieso ist das so? Denn in dem Fall wird die Person als Beklagte und nicht Angeklagte gewertet, obwohl diese eine Körperverletzung begangen hat und dies ja im StGB eigentlich steht.
Total verwirrt. Danke für eure Hilfe!
3 Antworten
Das könnte hier so sein, dass ja die Körperverletzung ein Antragsdelikt ist und der Staatsanwalt kein öffentliches Interesse sah und trotz Strafantrag das Strafverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt hat.
Dann wird auf den Privatklageweg verwiesen. Das landet dann vor dem Zivilgericht, weil es um Schadenersatz usw. geht.
Du hast doch selbst den Unterschied schön beschrieben.
Hier im Zivilprozeß ist die Person Beklagte. Sie wird also nicht bestraft werden, sondern evtl. das Sorgerecht verlieren, Schmerzensgeld bezahlen müssen o.ä..
Im separaten Strafprozess wäre sie Angeklagte.
Und nun ?
Es stellt sich hauptsächlich die Frage, warum das bei Finanzfrage landet.