Ist es ein Rotlichtverstoß oder Haltelinieverstoß?

2 Antworten

Ohne Garantie: Ich würde jetzt mal behaupten, dass du noch nicht in den s. g. geschützten Bereich (Kreuzungsbereich) eingefahren bist, insofern müsste es beim Haltlinien-Verstoß bleiben (10 € Verwarngeld; TBNR 141211; 154 BKat). Vorausgesetzt, du hast keine Fußgänger beim Überqueren gefährdet (70 € + 1 Punkt; TBNR 141730; 150 BKat). Deswegen wird normalerweise auch zwei mal geblitzt, um das eindeutig festzustellen und zu dokumentieren.

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Valeria8791 
Fragesteller
 05.06.2020, 09:43

Direkt Gefährdet habe ich ihn nicht, aber stand schon zur Hälfte in Fussgänger Schutzbereich drinne. Fussgänger hatten aber noch rot. Bzw da waren keine.

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Haltelinienverstoß. Aber bei den Ämtern ist dies auch Ansichtssache...