Darf der Vermieter den Nachmieter in meinem Fall ablehnen?
Hallo zusdammen,
meine Freundin und ich haben unsere aktuelle Wohnung, aufgrund eines Jobwechsels in eine andere Stadt, gekündigt (zum 01.09). Uns wurde bei Abgabe der Kündigung gesagt, wir können drei Nachmieter*innen vorlegen. Wir haben Besichtigungen vereinbart und drei potenzielle Nachmieter*innen übermittelt. (Am 31.05.) Nun wurde am gleichen Tag eine Nachmieterin vorgeschlagen, die bereits unter Vertrag bei der aktuellen Vermietern ist, aber eine größere Wohnung sucht.
Das Problem: Unsere Nachmieter*innen könnten bereits ab dem 01.07. oder 01.08. einziehen. Die vorgeschlagene und favorisierte Nachmieterin, die bereits eine andere Wohnung anmietet, erst ab 01.09 bzw. 01.10. je nachdem ob die Kündigung fristgerecht bis morgen an die Vermieter geht.
Aus unserer Sicht (das haben wir uns im Netz angelesen) sollte doch ein härtefall vorliegen, der uns berechtigt schnellstmöglich einen Nachmieter zu finden.
Meine Frage: Können wir ab Juli/August die Miete zurückhalten, sollte keiner der von uns vorgeschlagen Mieter ausgewählt werden?
Ich möchte mich bei Ihnen im Voraus bedanken und wünsche allen ein schönes Wochenende!
Beste Grüße!
4 Antworten
Auch wenn es Dir / Euch nicht gefallen wird - reinrechtlich betrachtet: der Vermieter muss keinen der von Euch vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren.
Ergo endet Euer derzeitiger Mietvertrag - nach aktuellem Stand, zum 31. August.
Zusätzlich zu den anderen Bemerkungen.
Bei der Härtefallregelung geht es um Mietverträge mit Kündigungsverzicht. Hierbei ist es dem Mieter nicht zuzumuten über längere Zeit für 2 Wohnungen Miete zu Zahlen.
Daher gibt es hier Urteile, die wenn der Vermieter einer Untervermietung und/oder dem stellen von Nachmietern widerspricht , dann der Kündigungsverzicht nichtig ist und man ganz normal mit 3 Monaten kündigen kann.
Wenn im MV nicht vertraglich zugesichert, gibt es kein Recht darauf, dass der Vermieter überhaupt einen Nachmieter akzeptieren muss.
Und er muss auch keinen eurer Vorschläge annehmen/zustimmen, nur weil ihr drei Nachmieter gefunden habt.
Und ein Job- und Ortswechsel liegt im euren Risikobereich, worauf der Vermieter Null Einfluss nehmen kann. Und dieses Risiko tragt ihr alleine.
Euch dennoch alles Gute! 🍀🍀🍀
Im Mietvertrag steht leider nichts... Das ist ja mal gut zu wissen. Dann müssen wir hoffen, dass der Vermieter nett ist und doch einen von uns gewählten Vermieter auswählt. Dankeschön!
Im Internet steht viel Mist und das mit dem Härtefall gehört dazu. Wenn die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist ein Härtefall wäre könnte man ganz auf sie verzichten.
Und der Vermieter hat Euch zwar anheim gestellt Nachmieter zu benennen. Auf die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist verzichtet hat er aber damit nicht.
Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort! Dann wissen wir jetzt wenigstens, wo wir rechtlich stehen und können hoffen, dass der Vermieter einen von uns ausgewählten Nachmieter akzeptiert.