Darf der Vermieter den Nachmieter in meinem Fall ablehnen?

4 Antworten

Auch wenn es Dir / Euch nicht gefallen wird - reinrechtlich betrachtet: der Vermieter muss keinen der von Euch vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren.

Ergo endet Euer derzeitiger Mietvertrag - nach aktuellem Stand, zum 31. August.

Murv666 
Fragesteller
 02.06.2023, 12:59

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort! Dann wissen wir jetzt wenigstens, wo wir rechtlich stehen und können hoffen, dass der Vermieter einen von uns ausgewählten Nachmieter akzeptiert.

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wilees  02.06.2023, 13:48
@Murv666

Oder selbst einen Nachmieter findet, welcher früher einziehen möchte. Allerdings solltet Ihr dann aber nicht einer vorzeitigen Wohnungsrückgabe zustimmen, solange Ihr weiterhin Miete bezahlen müsst.

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Zusätzlich zu den anderen Bemerkungen.

Bei der Härtefallregelung geht es um Mietverträge mit Kündigungsverzicht. Hierbei ist es dem Mieter nicht zuzumuten über längere Zeit für 2 Wohnungen Miete zu Zahlen.

Daher gibt es hier Urteile, die wenn der Vermieter einer Untervermietung und/oder dem stellen von Nachmietern widerspricht , dann der Kündigungsverzicht nichtig ist und man ganz normal mit 3 Monaten kündigen kann.

Wenn im MV nicht vertraglich zugesichert, gibt es kein Recht darauf, dass der Vermieter überhaupt einen Nachmieter akzeptieren muss.

Und er muss auch keinen eurer Vorschläge annehmen/zustimmen, nur weil ihr drei Nachmieter gefunden habt.

Und ein Job- und Ortswechsel liegt im euren Risikobereich, worauf der Vermieter Null Einfluss nehmen kann. Und dieses Risiko tragt ihr alleine.

Euch dennoch alles Gute! 🍀🍀🍀

Murv666 
Fragesteller
 02.06.2023, 12:58

Im Mietvertrag steht leider nichts... Das ist ja mal gut zu wissen. Dann müssen wir hoffen, dass der Vermieter nett ist und doch einen von uns gewählten Vermieter auswählt. Dankeschön!

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Im Internet steht viel Mist und das mit dem Härtefall gehört dazu. Wenn die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist ein Härtefall wäre könnte man ganz auf sie verzichten.

Und der Vermieter hat Euch zwar anheim gestellt Nachmieter zu benennen. Auf die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist verzichtet hat er aber damit nicht.

Murv666 
Fragesteller
 02.06.2023, 12:59

Vielen Dank für deine Antwort!

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