Mieterwechsel in WG - Kautionserhöhung?

2 Antworten

Sicher ist das zulässig. Der Vermieter ist den Mietern mit dem vormaligen Änderungsvertrag entgegengekommen, er war und ist aber nicht dazu verpflichtet.

Ohne sein Entgegenkommen bleibt nur die gemeinschaftliche Kündigung des Mietvertrages und somit wird ein neuer Vertrag abgeschlossen (wozu der Vermieter auch nicht verpflichtet wäre, er kann sich auch andere Mieter aussuchen).

Bei dem neuen Vertrag hat der Vermieter natürlich Gestaltungsmöglichkeiten, und drei Kaltmieten Kaution liegt im rechtlich zulässigen Bereich.

Deine Tochter haftet übrigens auch für den Mietanteil der Mitbewohnerin.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.mietrecht.org/kuendigung/entlassung-mieter-mietvertrag/&ved=2ahUKEwif7JnN0pbkAhWHr6QKHW_0DTQQFjAAegQIBBAB&usg=AOvVaw0qX4b1PASOCZYPwsmXa_4o