Bin ich verpflichtet, eine Handwerkerrechnung zu begleichen?

4 Antworten

Logisch, sinnbefreite Frage!

Du hast einen Auftrag erteilt und der Techniker hat diesen erfolgreich erledigt.

Warum dann nach 2 Tagen das dann nicht mehr funktionierte, müsste gesondert geprüft werden.

Hört sich aber für mich danach an, dass irgendeiner von euch beiden keine Ahnung von Technik und irgendwas verstellt hat!

Nicht die Schuld vom beauftragten Unternehmen!

Natürlich. Beauftragt und gearbeitet...

Aus dieser Beschreibung ergibt sich leider nicht, was der Fernsehtechniker denn genau gemacht hat.

Hat er auch Ersatzteile, wie den Receiver, ausgetauscht oder nur die vorhandenen Teile neu justiert?

Die Dienstleistung scheint ja erfolgreich gewesen zu sein. Dann wäre sie ja auch zu bezahlen.

Iside 
Fragesteller
 10.05.2023, 19:55

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Der Techniker hat mit einem Gerät Messungen durchgeführt, unsere eigenen Receiver ausgetauscht, um zu sehen, ob die TV-Karten funktionieren und ist mit der Leiter aufs Dach gestiegen zum Überprüfen des Zustandes der Schüssel.

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Privatier59  10.05.2023, 20:03
@Iside

Wir können da leider, ebenso wenig wie Ihr wahrscheinlich, beurteilen woran es lag, dass die Störung so schnell wieder gekehrt ist. Wenn da eines der alten Teile, wie die Sat-Schüssel schuld war, könnte das dem Techniker nicht angelastet werden.

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Jetzt bekam ich die dicke Rechnung. Muss ich die begleichen? 

Ja na sicher, denn

Ich habe einen Fernsehtechniker beauftragt, einen Fehler zu beheben 

und

Er hat die Angelegenheit vor Ort begutachtet und die Sender wieder zum Laufen gebracht.