Handyvertrag - MwSt in der Umsatzsteuervoranmeldung absetzbar?

2 Antworten

Die Mobilfunkrechnung betrieblich buchen.

Am Jahresende 50 % der Kosten als Leistungsentnahme buchen.

Damit bleiben 50 % steuermindernd.

Kann man so machen und es stört sich niemand dran, ist strenggenommen aber nicht richtig. 

Denn § 12 Nr. 1 schreibt vor, dass ausscheidbare Aufwendungen gar nicht erst in die betriebliche Sphäre eindringen sollen. Damit wäre der Weg, von vornherein nur 50% betrieblich zu buchen, der richtige.

Aber wie gesagt, es hat noch nie jemanden gestört, es so zu machen.

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Ein Anteil von jeweils 50 Prozent privat und geschäftlich sollte anerkannt werden.