MwSt in Provision für die Vermittlung (beim Verkauf) der Wohnimmobilie?

3 Antworten

Nach § 4 Nummer 12 Buchstabe a UStG ist die Vermietung von Grundstücken umsatzsteuerfrei. Da hast du (oder die Steuerberaterin) dich in der Hausnummer verirrt.

Nach § 4 Nummer 9 Buchstabe a UStG ist die Lieferung von Grundstücken umsatzsteuerfrei, nämlich eben wegen der Doppelbelastung mit der Grunderwerbsteuer.

Die Vermittlung ist aber keine Lieferung von Grundstücken, sondern das Herstellen einer Interessengemeinschaft zwischen Käufer und Verkäufer. Nur der Verkäufer kann liefern, da er Eigentümer des Grundstücks ist.

Was die Steuerberaterin hier verwechselt, ist die Art des Umsatzes mit dem Ort des Umsatzes. Beim Ort wird eine Vermittlungsleistung tatsächlich dorthin verlagert, wo der vermittelte Umsatz stattfindet. Sie mag ihre Zulassung zurückgeben wegen erwiesener Ahnungslosigkeit.

Gute Steuerberater/in oder generelle Berater/in findet man selten, Sie sollten weiter suchen! Der Makler ist ein Dienstleister und bekommt seine vereinbarte Provision vom Verkaufspreis der Immobilie berechnet. 

Wie z.B. 7,14 % vom Verkaufspreis der vermittelten Immobilie, heißt in diesen 7, 14 % Provision sind bereits 1,14 % Mehrwertsteuer enthalten, somit 6% Provision plus 1,14 % MwSt. und die Mehrwertsteuer muss bei Rechnungslegung mit ausgewiesen werden.

Hat mit der Grunderwerbssteuer, die nur der Käufer zu tragen hat, oder andere zum Objekt bezogene Steuervorteile etc. überhaupt nichts zu tun, dass sind zwei verschiedene Welten.

Beraterin wechseln!

Die Umsatzsteuerprlicht der Maklertätigkeit ist von der Steuerpflicht des Geschäfts, das durch die Maklertätigkeit zustandekommt unabhängig.

Absurder Geddanke b.t.w., dass alle Makler bisher falscherweise Umsatzsteuer ausweisen.