Bahncard 100 Finanzierung: Wie von der Steuer absetzen?

3 Antworten

Du gibst in der Anlage N die Entfernung an oben, weiter unten die tatsächliche Anzahl der Tage und ob ÖVPN oder eigener PKW. Kannst auch die tatsächlich im Kalenderjahr gezahlten Kosten angeben.

Das FA wählt dann die Entfernungspauschale, da diese höher ist. Allerdings gedeckelt auf 4.500,-€ pro Jahr, da Du nicht mit dem Auto fährst.

albertostrampe 
Fragesteller
 03.03.2019, 13:07

Super, danke für die auch für mich laienverständliche Erklärung :)

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albertostrampe 
Fragesteller
 03.03.2019, 13:17

Achja, eine Frage hätte ich noch: Da ja die Bahncard nicht gescannt wird oder ähnliches, kann ich nicht per Ticket nachweisen, wie häufig ich tatsächlich von Berlin nach Hannover gefahren bin. Ich tippe, dass das ein klassisches BC100 Problem ist. Muss ich mir da irgendetwas zum Nachweisen überlegen?

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Andri123  03.03.2019, 13:43
@albertostrampe

Keine Ahnung. Wenn jemand in Berlin wohnt und in Hannover arbeitet und keine doppelte Haushaltsführung geltend macht, dann muss er ja irgendwie dort hinkommen. Da muss das FA ja nicht per se Zweifel haben. Falls doch nachgefragt wird, Deine Arbeitszeiten im Betrieb werden doch irgendwie dokumentiert, oder nicht? Das könnte man dann ausdrucken oder formlos bestätigen lassen.

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Und jetzt möchtest Du das die Steuer Dir künfig alle Fahrten in D finanziert?
Das wird wohl nix werden. 30c je einfachen km von der Haustür bis zur Firma, mehr ist nicht drin. Also ca. 48 Wochen x 4 Tage = 192 Fahrten maximal x kmx 0,30€.

Auf was für Ideen manche Menschen kommen... Da ist Taxi fahren oder fliegen billiger.

Andri123  03.03.2019, 12:58

286 km x 0,30€ x 192 Tage = ???

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albertostrampe 
Fragesteller
 03.03.2019, 13:06

Nein, das möchte ich nicht :) Wollte nur fragen, was denn hier die beste und "richtigste" Variante ist, die BC anzugeben. Aber danke dir auf jeden Fall!

Aber stimmt die Rechnung denn? Berlin-Hannover sind knapp 280km, multipliziert mit 0,30€ und 192 Tagen würde ich da auf knapp 16000€ Werbungskosten kommen!?

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wurzlsepp6682  03.03.2019, 17:01
@albertostrampe

wird, da öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch genommen werden, auf 4.500 € gedeckelt (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG)

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Du machst Dir unnötigerweise Gedanken wegen der Bahncard.

Geltend machen kannst Du nämlich die Entfernungspauschale (schon tausendmal hier beantwortet).

Mikkey  03.03.2019, 12:58

sssss

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Mikkey  03.03.2019, 13:02
@Mikkey

Den vorstehenden Kommentar ignorieren, Du hättest aber schon darauf hinweisen können, dass mit den 4380€ die abziehbare Entfernungspauschale nicht erreicht ist.

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albertostrampe 
Fragesteller
 03.03.2019, 13:02

Danke für die Info! D.h., ich gebe das ganze tatsächlich nur bei der Entfernungspauschale an und die Kosten für Bahncard 100 spielen eigentlich gar keine Rolle?

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