Bahncard 100 beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen?
Hallo,
ich arbeite in Suttgart und habe hier auch meinen Erstwohnsitz seit 2 Jahren, nun möchte ich aber wieder gerne zu meinem Partner nach Mannheim ziehen und meinen 2. Wohnsitz als Hauptsitz ummelden. Die Bahncard kostet 3900 €, das ist ne Menge Geld und im Grunde fällt dann ein ganz schöner Batzen von meinem Gehalt weg. Wenn ich diese Bahncard bei der Steuer angebe, wieviel bekomme ich dann ca. erstattet? Über Antworten bin ich sehr dankbar, da ich meinen Job gerne behalten möchte und nun die Bahncard 100 in Erwägung ziehe.
4 Antworten
wieviel du zurückbekommst? Ich kann dir nur sagen, dass sich dein zu versteuerndes Einkommen verringert und zwar um 3.900 Euro. Und damit kommt es auf deinen persönlichen Steuersatz an.
Wenn du dein zu versteuerndes Einkommen kennst, dann kannst du beide Beträge über einen Einkommensteuterrechner prüfen und siehst die Auswirkung auf die Steuerzahlung.
Der Grund ist, dass ich dann täglich 280 km zu fahren habe, und ich dann mit dem Zug fahren müsste, da ich z. B. in den Wintermonaten ein Problem hätte pünktich im Geschäft zu sein. MIt dem Auto würde ich jeden Tag 35 € für Sprit benötigen. Das wären in der Woche bereits 175 €, im Monat ca. 700 €. (bei den momentanen Spritpreisen) Auf der Jahr umgerechnet mehr als die Bahncard 100, im Grunde das Doppelte. Aus beruflichen Gründen bin ich zwar hier, nur auf die Dauer möchte ich das nicht mehr machen.
also es sind genau 136 km. man bekommt doch steuerlichen Rückerstattungen, für den Anfahrtsweg. Wenn ich nun z. B. Netto 1660 € habe, wäre es natürlich schon sehr viel wenn 390 € wegfallen und ich nichts von der Steuer erstattet bekomme.
Die Fahrten wären täglich, da ich den Wohnsitz hier dann aufgeben werde.
@ FREDL2: genau so ist es, ich möchte aber erst Ende nächstes Jahr umziehen, aber das ist ja dann nicht das Thema. Möchte mich einfach erkundigen, wie das dann umzusetzen wäre mit den Kosten. Vielen Dank für hilfreichen Antworten!!
@heidi60: Ende des Jahres ist keine gute Idee. Die Kosten der BC sind im Anschaffungsjahr absetzbar. Wenn Du aber nur z. B. von November bis Dezember Fahrten zw. Mannheim und Stuttgart hattest, werden Dir keine 3.900,00 anerkannt.
Das sehe ich anders.