BahnCard 100 als Werbungskosten bei Arbeitgeberwechsel

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PS: Hinzufügen möchte ich, dass ich die BC teilweise für Fahrten zu Seminaren verwendet habe. Zudem bin ich beim Kauf der Karte im April/Mai 2011 davon ausgegangen, weiterhin bei dem 1. AG zu arbeiten. Die neue Stelle hat sich sehr kurzfristig ergeben.

Wie billy schon sagte: nur die Fahrten zur Arbeit zählen (Arbeitstage x einfache km x 0,30€) dazu kämen noch die Fahrten zu den Seminaren (Gesamt-km, wenn der Seminarort außerhalb des regelmäßigen Arbeitsplatzes liegt, sonst wie zur Arbeit). Das gilt für alle Arbeitgeber im Jahr. Was Du während der Arbeitslosigkeit noch ansetzen kannst für Vorstellungsgespräche und zum AMS, musst Du mal selbst mal googeln. Der Fahrtkostenzuschuss ist dann noch abzuziehen und mehr geht nicht.

Kannst Du so vergessen, eine Bahncard 100 wäre nur für die Fahrten zum Arbeitsort nicht nötig gewesen. Wenn eine Bahncard oder Bahntickets als Werbungskosten angesetzt werden sollen dann immer nur die günstigste Verbindung Wohnort -Arbeitgeber multipliziert mit den Arbeitstagen laut Entgeltbescheinigung und nicht eine Bahncard für 365 Tage im Jahr und Deutschlandweit. Darüber hinaus müssten Fahrkostenerstattungen des AG gegengerechnet werden.