Aufhebung Mietvertrag?
Hallo
ich habe eine Wohnung in der Bauphase besichtigt. Ein Einzugstermin wurde mit per WhatsApp schriftlich und auch mündlich zum 1.8. zugesichert, mehrfach. Ich habe mein Haus gekündigt und jetzt hat sich der Makler im Vertrag den 1.9. schreiben lassen wieder mit der mündlichen Zusage , dass man eher mindestens zum 15.8 rein darf. Die Wohnung ist immer noch nicht fertig ( Fußleisten fehlen, Elektro Installation Küche noch nicht erfolgt auch die Küche selbst nicht).Habe ich hier irgendwelche Ansprüche auf Rücktritt oder Ausgleich ? Zum anderen wurde ein Einzug von 3 Personen und Hundehaltung besprochen jetzt steht im Mietvertrag nur 1 Person wird einziehen und Hundehaltung muss gestattet werden vom Vermieter. Hier hat der Makler alles gewusst zugestimmt , doch im Vertrag sieht das ganze anders aus. Durch den Termin 1.9. im Vertrag wird er natürlich auf der sicheren Seite sein, er meinte dann bräuchte ich ja auch erst ab da Miete zu bezahlen.Bezüglich der Hundehaltung und der 1 Person kann ich etwas tun? Vielen Dank im Voraus
2 Antworten
Niemand zwingt Dich diesen Vertrag zu unterschreiben.
Sorry - aber wie kommt man auf die absurde Idee die bisherige / jetzige Wohnung zu kündigen ohne Sicherheit, dass die sich noch im Bau befindliche Immobilie einen Einzug zum gewünschten Termin sicherstellt?
Der Makler kann Dir im Prinzip das Blaue vom Himmel runter versprechen - relevant ist schlussendlich nur der Dir seitens des Vermieters - zu dessen Bedingungen - angebotene Vertrag.
Du kannst mit dem Makler oder Vermieter verhandeln. Die Wohnung zu kündigen, bevor überhaupt ein neuer Vertrag abgeschlossen ist, war natürlich naiv. Nun bist du darauf angewiesen, dass die Gegenseite kooperativ ist. Ist die das nicht, musst du dir eventuell eine andere Wohnung suchen.
Weitere Ansprüche kannst du nicht durchsetzen, da alles bisher nur mündlich ablief und du die volle Beweislast trägst.
Schon, aber was bringt das? Du kannst den VM nicht zwingen, einen Mietvertrag zu den Bedingungen zu schließen, wenn er das nicht will. Eventuell hast du dann einen Anspruch gegen den Makler, wenn der zuviel versprochen hat. Erreichen kannst du damit aber leider wenig. Daher: verhandeln und vielleicht parallel schonmal was anderes suchen.
Letztendlich ist ausschließlich der seitens des Vermieters hergereichte Vertrag relevant.
Zählen die per WhatsApp geschriebenen Zusicherungen nicht?