Haben wir Anspruch auf das Abschleifen und Versiegeln des Parkettfussboden?

3 Antworten

Die Wohnung wird renoviert übergeben

"Renovierung" ist ein weites Feld. Zur Renovierung steht in Wikipedia folgendes:

"Im Mietrecht ist Renovierung ein Synonym für Schönheitsreparaturen (Tapezieren, Streichen)".

Von dem Parkett lese ich da nichts und es wird auch nicht so verstanden, dass das Abschleifen des Parketts Schönheitsreparatur wäre. Zudem waren die Verfleckungen ja wohl bei der Wohnungsbesichtigung schon sichtbar. Ich eher nicht,dass da Anspruch besteht.

All das übrige muß aber in Ordnung gebracht werden. Ganz klar ist da eine Mietminderung gerechtfertigt.

Hallo Privatier59,

Danke für Ihre Antwort.

Die Flecken waren nicht sichtbar (da stand noch Möbel von dem Vormieter und hat alle ungünstigen Stellen bedeckt). Ich habe mehr Detail in meinem Kommentar zur Primus's Antwort gegeben. Die Wohnung entspricht nicht dem Wort "Neuwertig" oder "Renoviert".

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@neumieterKrise

Ich möchte Sie auch darum bieten dass Sie mir die Link posten zu der Webseite wo "Renovierung" definiert wird. Ich habe bis jetzt so irgendwas noch nicht gefunden. Ich verstehe und weiß schon dass Parkettrenovierung keine Schönheitsreparatur ist, in unserem Vertrag ist es aber nicht genau geschrieben was bei der Übergabe renoviert werden muss. Meinen Sie mit Ihrer Antwort dass es gewöhnlich ist, dass der Fußboden in unakzeptabelem Zustand gehört zu der renovieren Wohnung?

Das einzige was ich über den Parkettboden im Internet gefunden habe, war dass der Vermieter sich um den Parkettboden selbst kümmern muss.

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Ich muss jetzt einfach mal fragen: Habt ihr keine Wohnungsbesichtigung durchgeführt und den Mietvertrag blind unterschrieben?

Solche gravierenden Mängel lässt man doch beseitigen, bevor man unterschreibt.

Selbstverständlich muss der Vermieter dafür sorgen, dass das Parkett in einem ordnungsgemäßen Zustand ist, aber der Boden ist ja noch eines von den kleineren Problemen.

Abwassergerüche und Wasserschäden - wie konntet Ihr darin bloß einziehen??

Hallo Primus,

Leider ist ist es komplizierter als Sie denken. Bei der Besichtigung entstand kein Abwassergeruch - bei dem Einzug war er aber schon da. Nun, über die Wohnungsbesichtigung. Wir waren eine der 80 Bewerber (Berlin Kreuzberg); für die Besichtigung hatten wir 5 Minuten wobei alle Möbelgegenstände von dem Vormieter waren noch in der Wohnung und die Flecken bzw Wasserschaden in der Küche waren nicht zu sehen (die sind hinter der Spüle). Da waren noch andere Bewerber dabei , also echte Konkurrenz. Wir mussten schon zum 1 Mai los aus unseren Wohnungen und die Schlüsselübergabe wurde für 2 Tage (29 April) früher vereinbart. Für die Schlüsselübergabe sollte, laut dem Mietvertrag, die Wohnung renoviert werden. Da stand sogar nicht mal der Herd! Was sollten wir denn tun?? Wir wurden klar vom Makler abgezockt der die Wohnung nicht so präsentiert wie sie wirklich ist. Und die Hausverwaltung will anscheinend kein Geld für die Parkettrenovierung ausgeben.

Die Frage ist aber nicht warum so alles passiert ist, sondern welche Rechten wir, laut dem Mietrechtgesetz, JETZT haben und welche Schritte wir jetzt machen müssen. Die ganzen Mängel haben wir abfotografiert und schreiben gerade den Brief an die Hausverwalterin. Nur was genau wir da schreiben müssen, bin ich nicht sicher. Sie hat uns die Firma wegen des Geruchs schon vor einer Woche versprochen, genauso wie den Handwerker (wie schon in der Frage erwähnt). Ist aber jetzt nicht da (im Urlaub) und keiner von denen ist zu uns gekommen bzw sich gemeldet. Wir fühlen dass Mietfreie Zeit für solange wir das alles ertragen müssen, ist gerecht.

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@neumieterKrise

Ok, jetzt sehe ich die Sache aus anderer Sicht. An Eurer Stelle würde ich mich sofort an den nächsten Mieterschutzbund wenden. Die Jahresgebühr von ca. 70 € währe mir die Sache wert.

Von dort wird ein anwaltliches Schreiben an den Vermieter aufgesetzt, in dem er aufgefordert wird, alle Mängel unverzüglich zu beseitigen. Macht er das nicht, müsste er es auf eine Klage ankommen lassen und soweit wird er es nicht kommen lassen.

Dort bekommt Ihr auch den Tipp, ob Ihr die Miete für eine gewisse Zeit einbehalten könnt.

Viel Glück!

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@Primus

an den nächsten Mieterschutzbund wenden. Von dort wird ein anwaltliches Schreiben an den Vermieter aufgesetzt

Allenfalls ein juristisches... Anwaltliche Vertretung ist in der Jahresgebühr nicht enthalten.

in dem er aufgefordert wird, alle Mängel unverzüglich zu beseitigen.

Das der Vermieter dann in genauerer Kenntnis der Definition "Mietmangel" gelassen abheftet.

Macht er das nicht, müsste er es auf eine Klage ankommen lassen und soweit wird er es nicht kommen lassen.

Genauer müssten die Mieter eine Klage anstrengen, vorfinanzieren und die Prozess- sowie gegnerischen, ggf. auch eigenen Anwaltskosten tragen, wenn die abgewiesen würde. Drauf muss und wird sich der Vermieter schon einlassen.

Denn dass sie nicht durchdringen dürfte, ergibt sich aus dem mangelnden Forderungsanspruch, den ich ausführlich, insbes. unter Bezug auf § 536 b BGB, kommentiert habe.

Ich würde demnach eine gewissen Gelassenheit dem Vermieter unterstellen wollen und wäre mit vorschnellen Empfehlungen in dieser Hinsicht deutlich zurückhaltender. Es sein denn, du übernähmst die Prozesslkosten für den Fragesteller selbst. Berlin ist zwar immer eine Reise wert, aber für diesen Zweck ....

G imager761

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Da habt ihr ganz schlechte Karten :-O

1. Mietrechtliche Definition "Mangel"

  • Grds. habt ihr die Wohnung genau in dem Zustand gemietet, den ihr bei Besichtigung vorgefunden habt. Eine nachlässige Zustandsprüfung geht zu euren Lasten. Denn es gilt: Ein Mangel im Sinne der juristischen Definition liegt nur dann vor, wenn der Ist-Zustand vom Soll-Zustand abweicht. Der Ist-Zustand der Wohnung ist der tatsächliche Zustand im Zeitpunkt der Beurteilung und Mietvertragsschluss.

  • Alles, was nicht als Mangel gerügt oder vertraglich beseitigt vereinbart ist, ist kein Mangel. Analog zum Verkaufsrecht (ebay) kann sich ein Käufer eben nicht darauf berufen, das ein Handy mit Beschreibung "Displayfehler, unzureichende Akkulaufzeit" mangelhaft, da praktisch unbrauchbar wäre, da es ja tatsächlich die demnach erwartbaren Eigenschaften aufweist und keine Sachmängelhaftung n. § 434 BGB vorliegt.

  • Noch ärger: Der Mieter verliert seine Gewährleistungerechte wegen Wohnungsmängeln, wenn er die Mängel gekannt hat oder aufgrund grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben sind. So steht es ausdrücklich in § 536 b BGB :-(

2. Mietrechtliche Definition "Renoviert"

  • Im Mietrecht ist Renovierung ein Synonym für Schönheitsreparaturen. Die schliessen ausdrücklich (auch für die Pflicht des Mieters!) Abschleifen und Versiegeln von Parkettböden aus. Demnach wäre nur, auch vermieterseits, darunter Tapezieren und Anstrich von Wänden und Decken, Lackieren von Zimmertüren und Innenseiten der Wohnungstür und Fenster sowie Heizkörper, -rohre und Sockelleisten zu subsumieren. Auch da habt ihr keinen weitergehenden Anspruch gegen den Makler und Vermieter - ein Irrtum über den Begriff "renoviert", etwa saniert oder erneuert, geht erneut zu euren Lasten.

Daraus folgt:

1) Können wir Mietfreie Zeit verlangen für die Zeit in der die Mängel beseitigt werden?

Nein, auf gar keinen Fall. Allernfalls für die Beseitigung der kaputten Rohre käme ein Mietminderung, anteilig und taggenau für die Dauer der Instandsetzungsarbeiten, in Betracht.

2) Muss der Vermieter uns das Parkett renovieren?

Nein, ohne Zusicherung muss er dies nicht.

3) Trägt der Makler schuld daran dass die Wohnung nicht so präsentiert wurde wie sie wirklich ist?

Nein, wie denn? Er hat euch genau die Wohnung und genau so präsentiert, wie ihr sie gesehen und gemietet habt.

Zugegeben, über den Zusammenhang von "irreführend" und "neuwertig" kann man sich trefflich juristisch streiten. Makleraussagen sind aber wie Reisekataloge eben in einer besonderen Prosa verfasst :-O

Im Ergebnis bleibt aber, dass man seine eigenen Wertmasstäbe bei einer Besichtigung heranziehen konnte: Wenn ihr großflächige Lackfehlstellen im Parkett als Mangel bezeichnet, findet das eine anderer "retro" :-O

G imager761