2 Jobs als Student in vorlesungsfreier Zeit

1 Antwort

Das Problem (wenn es eines gibt) ist, dass Du anscheinend für den Minijob Deine Steuerklasse genannt hast.

Wenn Du das nicht machst (bzw. zurück ziehst) dann wird die Lohnsteuer " % pauschal erhoben udn vom Arbeitgeber getragen, oder dem Arbeitnehmer (höchstens 9,- Euro) abgezogen.

Im Vollzeitbereich kann ein Student im Prinzip soviel verdienen, wie er will.

Er hat nur Lohnsteuerabzug und Rentenversicherungsbeiträge.

TheBoscosLemon 
Fragesteller
 15.07.2014, 22:37

Danke euch Beiden für eure Hilfe. Ich hab noch eine Frge zu den 50 Arbeitstagen: Wird dabei der Arbeitseinsatz des 450€ Job mit eingerechnet Oder zählt hierbei nur der Vollzeitjob? Wenn nur der Vollzeitjob zählt, würde ich die 50 Arbeitstage zumal genau aufbrauchen dieses Jahr mit diesem Job.

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freelance  16.07.2014, 20:34
@TheBoscosLemon

die 50 Tage beziehen sich auf die Tage, an denen du Vollzeit arbeitest - in den Semesterferien.

Man kann neben dem Studium arbeiten ohne den Studentenstatus zu verlieren. Das ist dann begrenzt auf die 20h/ Woche. Arbeitet man mehr, ist man kein Student mehr im Sinne dieses Aspektes.


Ist der Minijob ein solcher oder arbeitest du dort auf Lohnsteuerkarte? Dann wäre die Frage anders zu beantworten.

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