Zwei Werkstudentenstellen gleichzeitig?
Ich arbeite zur Zeit als Werkstudent 80 h / Monat (1000 € Lohn). In der vorlesungsfreien Zeit möchte ich zusätzlich noch eine weitere Werkstudentenstelle annehmen (für 450 € / Monat).
In der vorlesungsfreien Zeit kann man als Werkstudent bis zu 40 h / Woche arbeiten. Mit den Stellen wäre ich noch darunter.
Wie wäre das bei diesen beiden Stellen mit der Sozialversicherungspflicht? Hätte ich noch Anspruch auf Kindergeld? Müsste ich auf meinen Lohn Steuern zahlen (ich wäre bis zum Ende des Jahres über dem Steuerfreibetrag von 9000 €)? Wenn ja, muss ich das irgendwo beim Finanzamt melden oder wie läuft das?
2 Antworten
Hallo, die 450 EUR sind doch sicher ein Minijob und keine Werkstudentenstelle ?
Egal, beides wäre möglich, ohne die jetzige Stelle zu gefährden.
Steuerpflichtig ist auch der jetzige Job. Da ein zweiter Werkstudentenjob (oder ein Minijob ohne Pauschalversteuerung) nach Steuerklasse 6 abgerechnet würde, gibts da auf jeden Fall Abzüge. Ob Du die wiederbekommst, kann hier keiner sagen.
Um das FA brauchst Du Dich nicht zu kümmern, dafür hast Du einen Arbeitgeber.
Kindergeld steht Deinen Eltern zu. Die bekommen es aber unabhängig von Deinem Einkommen während der Ausbildung.
Viel Glück
Barmer
Die 450 € Stelle ist auch eine Werkstudentenstelle
Das ist natürlich relativ dämlich von dir.
Wie ist das denn mit den Sozialversicherungen?
Auch für deren Abführung ist der Arbeitgeber zuständig. Sind ja nur die RV-Beiträge.
Wie wäre das bei diesen beiden Stellen mit der Sozialversicherungspflicht?
Die zweite Stelle ist ein Minijob und damit steuer- und sozialabgabenfrei bis auf die 3,6% Rentenversicherungsbeitrag. Verlange vom Arbeitgeber des Zweitjobs auf jeden Fall die Pauschalversteuerung!
Jede andere Konstruktion solltest du schlicht ablehnen.
Hätte ich noch Anspruch auf Kindergeld?
Hast du denn Kinder oder meins du den von deinen Eltern umgeleiteten Anspruch, den sie auf Kindergeld für dich hätten.
Der hat mit dem Einkommen nichts zu tun, sondern mit dem Status und der ist unverändert hauptberuflich Student.
Beachte aber dass auch für Werkstundenten und Minijobber das Bundesurlaubsgesetz gilt und das Arbeitszeitgesetz.
Müsste ich auf meinen Lohn Steuern zahlen (ich wäre bis zum Ende des Jahres über dem Steuerfreibetrag)?
Lies meinen ersten Absatz.
Wenn ja, muss ich das irgendwo beim Finanzamt melden oder wie läuft das?
Diese Frage ist der Grund warum ich unser Bildungssystem für absolut wirklichkeitsfremd halte...
Vielen Dank für die Antwort. Das hilft mir sehr. Sowas sollte man eigentlich wissen...
Danke für deine Antwort. Die 450 € Stelle ist auch eine Werkstudentenstelle. Wie ist das denn mit den Sozialversicherungen?