Nebenjob 30 Stunden und Studium?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

die Krankenkasse hat dann zu prüfen, ob man hauptberuflich selbständig ist (u.a. wöchentliche Arbeitszeit, Einnahmehöhe etc.).

Wenn man hauptberuflich selbständig ist, liegen die Mindestbeiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung bei mindestens 332 Euro monatlich (in Ausnahmefällen bei 221 Euro). Es werden alle Einnahmen berücksichtigt.

Wenn man nebenberulich selbständig ist, hat die Krankenkasse zu prüfen, ob man noch ordentlich Studierender ist (Zeitaufwand für die einzelnen Bereiche). Wenn ja, bleibt es bis zur Abschlussprüfung beim bisherigen Studentenbeitrag. Wenn nein, wird man ab Beginn der freiberuflichen Tätigkeit als Arbeitnehmer mit den vollen Sozialversicherungsbeiträgen eingestuft (etwa die Hälfte der Beiträge trägt der Arbeitgeber und der bisherige Studentenbeitrag entfällt dann).

Gruß

RHW

Danke für den Stern!

0

Hey,

Klar darfst du beide Jobs ausüben.

Zu deinem 2. Job musst du dir eine Steuernummer holen und gegebenenfalls einen gewerbeschein, bekommt man ganz einfach vom Finanzamt. Dann kannst du problemlos Rechnungen stellen. Du hast einen Freibetrag bis 19 500 €. Sprich soviel kannst du im Jahr verdienen ohne es zu versteuern.

Wenn du dir unsicher bist, lass dich von einem Steuerberater beraten oder einem Professor in der Uni, der sich mit dem Thema auskennt.

Liebe Grüße

Wieviele Jobs jemand ausübt oder nicht und welcher der Hauptjob und welcher der/die Nebenjobs sind, kann einem niemand vorschreiben. Bei regelmäßig über 400 € fällt die pauschale Steuer- und Abgabenabführung durch den AG weg. Zur zweiten Frage müsste man zunächst prüfen ob der Job tatsächlich freiberuflich ausgeübt werden könnte.