450 Euro Minijob + wissenschaftliche Hilfskraft?

1 Antwort

Jeder kann nur einen Minijob haben. Das zweite Arbeitsverhältnis wird sozialversicherungs- und steuerpflichtig. Die Grenze von 450 Euro für einen Minijob darf nicht überschritten werden.

mögliche Lösung:

Der Job als studentische Hilfskraft wird wie der zweite Nebenjob als sozialversicherungs- und steuerpflichtig verhandelt. Steuern fallen aufs Jahr bezogen nicht an, weil selbst die Einnahmen unter dem Grundfreibetrag von 9.000 Euro liegen. Wenn dann noch Werbungskosten dagegen gerechnet werden, dürfte nicht mal ein großer Überschuss herauskommen. Für die Arbeitgeber wäre eine Steuerpflicht auch keine finanzielle Last, weil die Steuern allein vom Arbeitnehmer zu tragen sind.

Für die Sozialversicherung sind die gegenwärtigen Verhältnisse zu berücksichtigen (beispielsweise Familienversicherung). Einfach bei der Krankenkasse erkundigen und ausrechnen lassen. Wenn Du weißt, wie hoch der Abgabenanteil für die beiden Arbeitgeber wäre, kannst Du Dir Argumente für die Verhandlung vorbereiten, um sie zu überzeugen, dass Du doch den Job bekommen kannst.

Der Minijob bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei.