Einkommenssteuervorauszahlung - Festsetzung, ab wann gilt sie?

Guten Tag,

ich habe im Jahr 2022 als Gewerbetreibender aufgrund der guten Projektlage viel mehr als sonst verdient und werde mit der Steuererklärung für das Jahr 2022 die ich am Ende dieses Jahres einreichen werde (gegen Ende September) eine Nachzahlung in Höhe von ca. 4.000€ leisten müssen (bis jetzt habe ich gar keine Steuervorauszahlungen gezahlt, da ich in den vorherigen Jahre aus der Gewerbe viel geringeres Einkommen hatte).

Nun habe ich zwei Fragen - 1.) Wie wird das seitens Finanzamt mit den Einkommenssteuervorauszahlungen gehandhabt, mal angekommen ich reiche die Steuererklärung Ende September ein und bekomme den Steuerbescheid und die Festsetzung Ende Oktober geschickt - werde ich direkt für das ganze laufende Jahr 2023 die Vorauszahlungen "nachträglich" leisten müssen, oder gilt die Steuervorauszahlung dann für dieses Jahr nur anteilig (1/4) an dem 10.12 (das letzte Termin dieses Jahres)?

Eine weitere Frage meinerseits - was besonders wichtig wäre falls ich dann für das ganze laufende Jahr die Vorauszahlung ganz leisten müsste - 2.) Ist es dann möglich nach dem Erhalt dieses Bescheides in Oktober einen Antrag stellen auf eine Verminderung (auf 0?) von der Vorauszahlung, da ich aufgrund der Projektlage möglicherweise wieder aus der Gewerbe wieder viel weniger verdienen werde als im 2022?

Mit freundlichen Grüßen, und vielen Dank im Voraus.

Gewerbe, Steuerberater, Steuererklärung, Steuern
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu spät abgegeben, was kann passieren?

Hallo,

Ich habe im Februar 2020 mein Gewerbe (Einzelunternehmen) angemeldet und bin damals davon ausgegangen das ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung automatisch vom Finanzamt zugeschickt bekomme, ich dachte mir anfangs das dauert halt ein paar Wochen jedoch passierte nix und ich hatte das irgendwann dann auch vergessen/aufgeschoben/ignoriert.

Letzten Monat (April 2021) habe ich nun selber den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über das ELSTER Programm ausgefüllt da ich halt immer noch nix vom Finanzamt erhalten habe und weil mir das die letzten Wochen auch echt Bauchschmerzen bereitet hat noch nix abgegeben zu haben, weil das ja alles auch schon über 1 Jahr her ist.

Nun warte ich seit 8 Wochen auf meine Steuernummer und habe echt schiss das dass Finanzamt mit irgendwelchen Strafen auf mich zukommt weil ich ja noch keine Steuern abgeführt, keine Steuervoranmeldung gemacht, keine Steuererklärung abgegeben etc. da ich ja mit meinen Einzelunternehmen noch garnicht Steuerlich registriert bin, ich habe also noch nie Steuern gezahlt oder mich drum gekümmert.

Zu meinem Business: Ich betreibe einen Onlineshop (Dropshipping also Produkt Versand von China in die USA) der auch schon Umsätze erzielt hat, ca. 30,000€, davon blieb jedoch kaum gewinn übrig, da ich immer wieder in Marketing, Produkte etc. investiert habe. 

Was kann mir jetzt passieren? Mit was für Strafen muss ich rechnen?

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen weil mir das ganze Thema echt Bauschmerzen bereitet.

LG

Finanzamt, Gewerbeanmeldung, Steuerberater, Steuererklärung, Fragebogen steuerliche Erfassung

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