Kann man Steuervorauszahlung auch ablehnen?
Ich musste fürs abgelaufene Kalenderjahr eine Steuernachzahlung machen wegen meines Nebenjobs. Fürs nächste Jahr soll ich jetzt eine Steuervorauszahlung leisten. Kann ich das auch ablehnen und dann erst wieder in einem Jahr zahlen? Oder muss ich das machen?
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Im Finanzamt wird kein Wunschkonzert gespielt. Selbstverständlich mußt Du die Vorauszahlung leisten. Aber nur dann, wenn die zugrunde gelegten Einkommensverhältnisse zutreffend sind. Haben sich beispielsweise die Einkünfte aus Nebentätigkeit verringert, dann kannst Du jederzeit Herabsetzung der Vorauszahlung beantragen.
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Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer sind am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember zu leisten. - die Abgabenordnung gilt auch für dich - du kannst dich dem auch nicht entziehen.
§ 37 Einkommensteuer-Vorauszahlung
(1) Der Steuerpflichtige hat am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer zu entrichten, die er für den laufenden Veranlagungszeitraum voraussichtlich schulden wird. 2Die Einkommensteuer-Vorauszahlung entsteht jeweils mit Beginn des Kalendervierteljahres, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind, oder, wenn die Steuerpflicht erst im Laufe des Kalendervierteljahres begründet wird, mit Begründung der Steuerpflicht.......................
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(3) Das Finanzamt setzt die Vorauszahlungen durch Vorauszahlungsbescheid fest. Die Vorauszahlungen bemessen sich grundsätzlich nach der Einkommensteuer, die sich nach Anrechnung der Steuerabzugsbeträge (§ 36 Absatz 2 Nummer 2) bei der letzten Veranlagung ergeben hat.
(4) Bei einer nachträglichen Erhöhung der Vorauszahlungen ist die letzte Vorauszahlung für den Veranlagungszeitraum anzupassen. Der Erhöhungsbetrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Vorauszahlungsbescheids zu entrichten.
(5) Vorauszahlungen sind nur festzusetzen, wenn sie mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro für einen Vorauszahlungszeitpunkt betragen. 2Festgesetzte Vorauszahlungen sind nur zu erhöhen, wenn sich der Erhöhungsbetrag im Fall des Absatzes 3 Satz 2 bis 5 für einen Vorauszahlungszeitpunkt auf mindestens 100 Euro, im Fall des Absatzes 4 auf mindestens 5 000 Euro beläuft.
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Das Leben ist kein Ponyhof. Du kannst ein erlassen oder reduzieren der VZ nur erreichen, wenn du sachlich begründest, dass du weniger oder keine Nebeneinkommen hast im nächsten Jahr.
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Du sollst jetzt eine Vorauszahlung für 2013 leisten? Das ist ungewöhnlich, ich mache die Vorauszahlungen immer für das laufende Jahr.
Kommentar von Privatier59Privatier59 05.08.2012Da hat er sich nur falsch ausgedrückt. Es wird doch immer VZ für das laufende und das nächste Jahr festgesetzt.
Kommentar von primor 05.08.2012Das meinte ich auch, da habe ich mich wohl etwas unklar ausgedrückt.
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 05.08.2012Sich unklar auszudrücken ist aber heutzutage keine Schande mehr. Das unterscheidet sich von Sorgfalt. Die ist durchaus eine Schande geworden.
Völlig richtig. Der VZ-Bescheid steht ohnehin unter VdN, so dass jederzeit eine Anpassung möglich ist.
Mir geht es auch so wie dem Fragesteller, nur umgekehrt: Mir hat das FA die VZ auf Null festgesetzt, weil ich ein schlechtes Jahr hatte. Leider habe ich nun aber wieder ein gutes Jahr und kann eine Nichtvorauszahlung so gar nicht gebrauchen.
Ich muss also das FA anschreiben und um eine Heraufsetzung der VZ bitten. Aber wir stehen ja erst im August, es hat also noch Zeit.
Willst Du die VZ anheben lassen, oder musst Du das? Ich nehme doch nicht an, dass Dir Geld zwischen den Fingern zerrinnt. Da wäre es doch sinnvoller, den Betrag bis zur Fälligkeit verzinslich anzulegen.
Ja, mein Lieber, das weiß ich auch.
Wichtiger als ein paar Zinsen ist mir aber, dass das Geld am Ende auch wirklich da ist. Geld, was auf einer Bank herumliegt, ist sichtbar. Sollte sich irgendetwas ereignen (sowohl meine Kinder als auch meine Eltern sind in einem Alter, wo man im Zweifel mich heranziehen würde), wäre "gut verzinstes Geld" nämlich weg.
Da bin selbst ich sprachlos. Aus den einen Richtung kann bei mir nichts kommen und aus der anderen Richtung stehe ich auf der Empfängerseite.