Frage von primor 05.08.2012

Kann man Steuervorauszahlung auch ablehnen?

  • Antwort von Privatier59 05.08.2012
    5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Im Finanzamt wird kein Wunschkonzert gespielt. Selbstverständlich mußt Du die Vorauszahlung leisten. Aber nur dann, wenn die zugrunde gelegten Einkommensverhältnisse zutreffend sind. Haben sich beispielsweise die Einkünfte aus Nebentätigkeit verringert, dann kannst Du jederzeit Herabsetzung der Vorauszahlung beantragen.

  • Antwort von qtbasket 05.08.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer sind am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember zu leisten. - die Abgabenordnung gilt auch für dich - du kannst dich dem auch nicht entziehen.

    § 37 Einkommensteuer-Vorauszahlung

    (1) Der Steuerpflichtige hat am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer zu entrichten, die er für den laufenden Veranlagungszeitraum voraussichtlich schulden wird. 2Die Einkommensteuer-Vorauszahlung entsteht jeweils mit Beginn des Kalendervierteljahres, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind, oder, wenn die Steuerpflicht erst im Laufe des Kalendervierteljahres begründet wird, mit Begründung der Steuerpflicht.......................

    .......................

    (3) Das Finanzamt setzt die Vorauszahlungen durch Vorauszahlungsbescheid fest. Die Vorauszahlungen bemessen sich grundsätzlich nach der Einkommensteuer, die sich nach Anrechnung der Steuerabzugsbeträge (§ 36 Absatz 2 Nummer 2) bei der letzten Veranlagung ergeben hat.

    (4) Bei einer nachträglichen Erhöhung der Vorauszahlungen ist die letzte Vorauszahlung für den Veranlagungszeitraum anzupassen. Der Erhöhungsbetrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Vorauszahlungsbescheids zu entrichten.

    (5) Vorauszahlungen sind nur festzusetzen, wenn sie mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro für einen Vorauszahlungszeitpunkt betragen. 2Festgesetzte Vorauszahlungen sind nur zu erhöhen, wenn sich der Erhöhungsbetrag im Fall des Absatzes 3 Satz 2 bis 5 für einen Vorauszahlungszeitpunkt auf mindestens 100 Euro, im Fall des Absatzes 4 auf mindestens 5 000 Euro beläuft.

  • Antwort von Niklaus 05.08.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Das Leben ist kein Ponyhof. Du kannst ein erlassen oder reduzieren der VZ nur erreichen, wenn du sachlich begründest, dass du weniger oder keine Nebeneinkommen hast im nächsten Jahr.

  • Antwort von Sobeyda 05.08.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Du sollst jetzt eine Vorauszahlung für 2013 leisten? Das ist ungewöhnlich, ich mache die Vorauszahlungen immer für das laufende Jahr.

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