Hab Einspruch gegen Ablehnung Steuervorauszahlung geschrieben, weniger gezahlt, ok? Knappe Kasse...
Hallo, Finanzamt hatte meinen Antrag auf Herabsetzung Steuervorauszahlung abgelehnt, habe Einspruch gemacht und in guter Hoffnung schon mal Mitte März weniger gezahlt. Hab das denen auch -nett- so geschrieben. Der Einspruch läuft noch, hab noch keinen bösen Brief bekommen.. Darf ich das so machen ok? Habe grade knappe Kasse und verdiene ja wirklich viel weniger dazu (zum normal versteuerten Hauptjob) wie sonst. Oder droht Ärger mit Finanzamt? Danke Euch für guten Rat, was ich tun soll.
2 Antworten
Ja, wenn bei dem Schreiben eine Begründung dabei war, dann wir d es klappen.
Vorschlag für das nächste Mal einfügen:
"Des weiteren bitte ich um Aussetzung der Vollziehung bis zur Entscheidung über meinen Antrag."
Ich weiß nicht, ob das FA soweit gehen kann, einen AdV-Antrag hineinzuinterpretieren. Bei mir legen sie da immer strengere Maßstäbe an.
Sehe ich wie EnnoBecker, ohne entsprechenden Vermerk, kenne ich es nicht.
Aber mag ja von FA zu FA anders gesehen werden.
Na, eben. Deswegen wundere ich mich, dass du davon ausgehst, dass der Versuch des Fragestellers klappen wird. Davon, dass er AdV beantragt hat, oder gar, dass er sie bekommen hätte, schreibt er schließlich nix.
Davon, dass er AdV beantragt hat, oder gar, dass er sie bekommen hätte, schreibt er schließlich nix.
Wird er - so rate ich - mangels Kenntnis auch nicht getan haben.
Fakt ist aber, dass die Vorauszahlungen durch VA festgesetzt werden. Und so langer der noch da ist und keine AdV gewährt wurde, wurde hier zu wenig bezahlt und den Rest findet man dann auf der Mitteilung wieder, die den § 240 in Erinnerung ruft.
Darf ich das so machen ok?
Hast Du den Vollstreckungsbeamten Deines Finanzamtes schon mal persönlich kennen gelernt? Kann sein, dass das bald so weit ist.
Eher nicht. Aber der Bearbeiter der Rechtsabteilung seiner Bank wird ihn wegen Kontopfändung anschreiben.
Und bisher siehst du den AdV-Antrag konkludent gestellt oder würdest die Einspruchsbegründung so weit auslegen oder wie?