Steuervorauszahlung bei Nebentätigkeit?

2 Antworten

Warum so kompliziert???

Dein Arbeitgeber führt Lohnsteuer ab.

Wenn du andere postive Einkünfte hast, wird im Einkommensteuerbescheid festgestellt, wie hoch deine Gesamteinkünfte sind und auf das zu versteuernde Einkommen (also abzüglich der Sonderausgaben ...) die Einkommensteuer ermittelt.

Von dieser Steuer wird das abgezogen, das du schon vorausgezahlt hast (die vom Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer) und es entsteht eine Steuernachzahlung.

Wen eine Nachzahlung entsteht, wird für das Folgejahr eine nachträgiche Vorauszahlung und/oder eine vierteljährliche Steuervorauszahlung ermittelt, die dann, wenn du die Steuererklärung des Folgejahres machst, wie die (einbehaltent) Lohnsteuer von deiner ermittelten Einkommensteuer abgezogen wird.

Gehe einfach davon aus, dass der Fiskus dich nicht in den Ruin stürzen will und deshalb Steuervorauszahlungen will, wenn sonst Steuernachzahlungen zu erwarten wären. Auf den Lohn zahlt schon dein Arbeitgeber voraus aber natürlich weiss der Fiskus, dass du mehr als nur das aus der Selbständigkeit verdienst, weshalb die Steuer auf die selbständige Tätigkeit in deinem Fall eher hoch ist.

Die abgeführte Lohnsteuer (unter Berücksichtigung Deiner Steuerklasse, Kinderzahl und Freibetrag) auf Deinen Hauptverdienst ist für sich genommen eine Vorauszahlung auf Deine geschuldete Einkommensteuer. Unabhängig von Deiner Nebenverdienstfrage, die ich gleich behandle, berücksichtigt Deine Einkommensteuererklärung auch noch etwaige weitere Einkünfte, Werbungskosten in der Anlage N (wenn diese über die bereits bei der Lohnsteuer berücksichtigen € 1000 hinausgehen), Sonderausgaben (diverse Möglichkeiten). Deinem bisherigen Einkommensteuerbescheid kannst Du Dein zu versteuerndes Einkommen (zvE) und die dafür anfallende Einkommensteuer (plus Soli u. KiSt) entnehmen. Diese drei Beträge werden mit den bereits entrichteten Beträgen lt. Lohnsteuerbescheinigung verrechnet und führen somit zu einer Nachzahlung oder Erstattung der Steuern ("Delta Lohnsteuer"). Die Lohnsteuer wird also nicht doppelt erhoben, sondern die abgeführte Lohnsteuer wird im Steuerbescheid verrechnet!

Gib dieses zvE bitte mal in den nachstehenden Rechner des BMF ein und vergleiche die dort angezeigte Einkommensteuer (plus ...): https://www.abgabenrechner.de/ekst/?

Am Ende siehst Du die Höhe der Einkommensteuer (plus ...) und dahinter steht der Grenzsteuersatz (siehe auch die Grafik). Mit diesem Grenzsteuersatz wird Dein Mehr-/Mindereinkommen von - sagen wir - Euro 10 besteuert. Für erheblich höhere Beträge sollte man jedoch nicht den Grenzsteuersatz, sondern den Differenzsteuersatz zugrunde legen, den Du gleich ermitteln wirst.

Nun zu Deinem Gewinn (= Einnahmen minus Ausgaben) aus dem Nebengewerbe. Dieser Gewinn erhöht Dein bisheriges zvE in voller Höhe. Mit dem o.a. Rechner kannst Du nun eine neue Berechnung vornehmen und Du wirst einen höheren Einkommensteuerbetrag feststellen. Dieses Mehr an Einkommensteuer bezogen auf Deinen Gewinn ist der Differenzsteuersatz. Randbemerkung: Wenn hier und in der Politik vom Grenzsteuersatz gesprochen wird, dann werden idR Soli und KiSt als Belastung "geschlabbert" (vielleicht um die Belastung etwas schöner zu reden).

Auf der Basis Deines letzten Steuerbescheides und Deiner mitgeteilten Gewinnprognose wird vom Finanzamt ein Vorauszahlungsbescheid erstellt, wenn namhafte Vorauszahlungsbeträge zu erwarten sind. Dabei werden Deine gesamten Einkünfte berücksichtigt, aber eben auch die Besonderheiten wie voraussichtlich bereits vom Arbeitgerber abzuführende Lohnsteuer und erwartete Sonderausgaben.