Fahrradfahrer abbiegen auf Fahrbahn. Vorfahrt genommen?
Hallo,
meine Frage bezieht sich auf einen Sonderfall im Straßenverkehr. Bitte wenn möglich mit auszügen aus StVO antworten.
Wenn ein Fahrradfahrer aus einer Vorfahrt gewähren Straße kommt und mit seiner Höchstgeschwindigkeit (also ohne zu bremsen) abbiegt ohne ein anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Die Nachfolgenden Autos aber Bremsen müssen nachdem der Fahrradfahrer das abbiegen beendet hat, da der Fahrradfahrer natürlich langsamer fährt als die Autos. Hat der Fahrradfahrer dann den Autos die Vorfahrt genommen?
Nach § 8 2. (2) der StVO (2) "Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wird. Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird. (...)"
Hätte ich gesagt Nein, da er niemanden gefährdet und die Behinderung erst stattfindet wenn das Abbiegen beendet ist. Bin aber kein Jurist würde daher gerne eure Einschätzung dazu hören.
Vielen Dank
Finn