Stadt hat mein Fahrrad weggeräumt - welche Möglichkeiten hab ich jetzt?

1 Antwort

Offengestanden glaube ich, dass Du uns da was verschweigst: Entweder, Du bist nicht nur kurz weg gewesen, sondern hast das Rad für lange Zeit da stehen lassen. Oder, Du hast die unübersehbar angebrachten Schilder nicht beachtet die vor der Baumaßnahme warnten und untersagten, dort Räder abzustellen.

In jedem Fall hast Du Dich dann wochen- oder gar monatelang nicht um Dein Rad gekümmert. Versteigerungen von solchen Fahrrädern finden nicht am gleichen Tag statt, sondern Monate später.

Grundsätzlich dürfen wild geparkte Räder entfernt werden, aber nicht aus rein optischen Gründen, sondern nur dann, wenn hierzu ein handfester Grund besteht:

www.kinderfahrradladen.de/kinderfahrrad_blog/2009-03-25/fahrraeder-sind-keine-optische-belaestigung/

Dem zitierten Artikel kannst Du entnehmen, dass der Gerichtsweg jedem Fahrradhalter offensteht der sich geschädigt fühlt. Ob das in Deinem Fall ratsam ist, möchte ich anzweifeln. Die durchgeführte Baumaßnahme jedenfalls ist Grund genug für eine solche Aktion.