freiberufler GbR + Angestellt = Zwei mal EÜR?

Hallo zusammen!

Ich bin etwas verwirrt bezüglich meiner Einkommenssteuererklärung.

Kurz zum Sachverhalt: Mit einer Freundin betreibe ich zu zweit eine freiberufler GbR (Katalogberuf, daher nicht im Gewerbeamt angemeldet, sondern beim Finanzamt – zusätzlich Kleinunternehmerregelung, weil unter 21.000€ Gewinn). Allerdings sind wir beide auch Angestellt und betreiben die "GbR" nebenbei.

Wie läuft jetzt die Steuererklärung für GbR und Privat ab? Für das "Unternehmen" haben wir das ESt 1b, UST, sowie die Anlage EÜR abgegeben. So weit so gut. 

Für mich als Privatperson habe ich das Est 1a, Anlage S sowie die Anlage N übermittelt. Scheinbar will das Finanzamt jetzt aber auch eine private EÜR von mir über die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit, von meiner Freundin will das Finanzamt dies nicht…

Jetzt zu meiner Frage: Übermittelt man tatsächlich zwei mal die EÜR? einmal Privat und einmal für die GbR? Alle Einnahmen der selbstständigen Tätigkeit sind ja bereits in Anlage S angegeben. Und falls ja: Wie füllt man dann die EÜR als Privatperson aus, da sich die Gewinne ja unter den Gesellschaftern aufteilen. Gibt man jeden Gewinn mit der Hälfte an? Gibt man die Ausgaben erneut an? Teilt man den Betrag am Ende durch zwei? Denn dann müsste man ja Einnahmen und Ausgaben "frisieren", damit sie auf die Personen der Gesellschaft aufgeteilt sind, würde man aber die gesamten Einnnahmen und Ausgaben festhalten, würde das Finanzamt anhand der EÜR ja nicht ausfindig machen können, um wie viele Personen es sich bei der Gesellschaft handelt.

Kann mir da Jemand weiterhelfen?

Freiberufler, Gbr, Steuererklärung, EÜR Finanzamt
Wo/ wie freiberuflichen Verlustvortrag bei ELSTER Online eintragen (Student)?

Hallo liebe Community,

ich muss für 2019 und 2020 eine Steuererklärung abgeben.

Ich bin hauptberuflich Studentin (Zweitstudium - Master) und habe seit 2018 nebenbei eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet.

Nun habe ich erstmals erfahren, dass man ab dem Zweitstudium einen Verlustvortrag geltend machen kann (Fahrtkosten zur Uni, aber auch Arbeitsstelle etc) und möchte dies gerne tun.

Dadurch, dass ich laut meinen Recherchen dafür allerdings die Anlage N nutzen soll als Student (nichtselbständige Tätigkeit) bin ich unsicher, wo ich die Ausgaben für meine freiberufliche (selbstständige) Tätigkeit angebe.

Beispiel: Ich hätte in Anlage N die Möglichkeit meine Arbeitsstätte der freiberuflichen Tätigkeit als Betriebsstätte anzugeben, allerdings bin ich eben nicht sicher, ob ich es dort angeben kann/darf. Vor allem müsste ich es dann im Format (x/Tage die Woche etc angeben), also nach einer Regelmäßigkeit, die so gar nicht stattgefunden hat.

Mein geplantes Vorgehen wäre bisher so:

  • ESt
  • EÜR (da freiberuflich)
  • Anlage N (für Verlustvortrag)
  • ... (fehlt noch was?)

Meine Fragen nun:

  • Wo gebe ich die Ausgaben der freiberuflichen Tätigkeit im Rahmen des studentischen Verlustvotrages an? Ist es bei Anlage N okay/möglich, oder sollte es lieber woanders sein?
  • Klar, in der EÜR gebe ich die Ausgaben an, aber die sind dann ja nicht automatisch im Verlustvortrag berücksichtigt, oder?

Besten Dank im Voraus.

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