EÜR Erklärung Frage zu Zeile 64 & separat zu Websitehosting?

1 Antwort

Außer in den Feldern,wo es um Einnahmen geht,geht es in der Anlage EÜR um Kosten.

Wenn Dir Geld abgebucht wurde, also Du gezahlt hast,trägst Du es ohne Vorzeichen ein,denn Du hattest Aufwand. Nur wenn das Finanzamt mehr erstattet hat, als abgebucht wurde, kommt ein Minuszeichen davor.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
VFragen 
Fragesteller
 19.09.2023, 07:24
Dankesehr für die Antwort. Wo würde dann bei dem Websitehosting das entsprechende Feld sein, ich habe es jetzt bei Bezogene Leistungen (Fremdleistungen) eingetragen, habe aber weiter unten entdeckt, dass es auch das Feld Werbekosten gibt. Ist die Unterscheidung relevant oder wäre es an sich egal in welche der beiden Felder ich die Kosten für Websitehosting eintrage?
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wfwbinder  19.09.2023, 07:53
@VFragen

Auch Zeile 66 sonstige unbeschränkt abzugsfhige Kosten wäre möglich. Es ist relativ egal.

Davvon abgesehen, es ist wirklich unnötig hier alles in Fettdruck zu schreiben. Es gilt im Internet als anschreien.

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VFragen 
Fragesteller
 19.09.2023, 08:20
@wfwbinder

Das war nicht meine Intention ich habe nur von Elster etwas kopiert und diese Formatierung hat sich dann auf den ganzen Text ausgewirkt. Das Selbe ist mir auch bei meiner Frage ganz oben passiert und ich weiß nicht wie ich es beheben konnte ohne den ganzen Text wieder zu löschen. Danke für die hilfreichen antworten, ich wünsche Ihnen einen erfolgreichen Tag.

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