Abschreibung einer Kamera?

1 Antwort

Was auch immer für ein Programm Du benutzt, Du darfst die Kamera natürlich nicht als laufende Betriebsausgabe verbuchen, wenn sie über die AfA läuft. Das wäre dann ja doppelt.

Ob Du umsatzsteuerpflichtig bist, wäre die nächste Frage. Bei 1.400,-€ durch 6 Jahre durch 12 Monate komme ich zumindest nicht auf den genannten Betrag.

Eigentlich komme ich auch dann nicht auf den genannten Betrag, wenn ich die 1.400,-€ als Bruttosumme nehme:(

daniel87 
Fragesteller
 16.02.2020, 21:45

hey vielen Dank dir erstmal für deine Antwort:

Ich vermute, dass deine Befürchtung zutrifft, dass ich es doppelt verbucht habe

also die Beträge sind wie folgt

Anschaffung war 1137,49 Netto Ende Mai

Den Beleg habe ich direkt der Ausgabe von 1134,49 Euro von meinem Konto zugeordnet (und war bis hierhin doch richtig? musste jedenfalls sofort bezahlt werden) und dann im Nachhinein als Anlage angelegt.

108,49 Abschreibung / Monat für 2019
ab 2020 163 Euro

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Andri123  16.02.2020, 22:10
@daniel87

Was hat nun das (Giro-) Konto mit der steuerrechtlichen Verbuchung zu tun? Ich verbuche immer Einnahmen und Ausgaben in einer Excel-Tabelle. Und Abschreibungen ggf. über eine Abschreibungstabelle.

Ausserdem würde ich mal einen Taschenrechner benutzen. 1137,49 durch 6 Jahre durch 12 Monate ergibt bei mir 15,80 pro Monat, also für 2019 für 8 Monate 126,39 Euro an Abschreibung. Tja.

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daniel87 
Fragesteller
 16.02.2020, 23:30
@Andri123

waren 7 Jahre sry.
habe über Lexoffice halt in der EÜR die Ausgabe 1137,49 drin weil ich es halt sofort bezahlt habe und die Abschreibung drin.

Stehe gerade auf dem Schlauch.

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daniel87 
Fragesteller
 16.02.2020, 21:52

ändert evtl. ein innergemeinschaftlicher Erwerb etwas an der Sachlage? z.B. Amazonkauf?

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daniel87 
Fragesteller
 16.02.2020, 23:41

ich glaube ich habe da was wichtiges gefunden:
"Das Konto „Geschäftsausstattung“ ist in der einfachen Buchführung ein neutrales Konto. Es kann zwar bebucht werden, erscheint aber später nicht in der Gewinnermittlung, die mit Hilfe des amtlichen Formulars „Anlage EÜR“ dem Finanzamt übermittelt wird. Das Konto erfüllt also eher eine statistische Aufgabe und liefert die Grundlage für die Ermittlung der Abschreibungsbeträge."

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