Jobcenter Bonn,Familienzuwachs neue Wohnung angemessen?

Hallo,

Ich bin jetzt in der 13 Woche Schwanger.Mein Mann und ich würden gerne Umziehen in eine größere Wohnung.Wir wohnen zur zeit in einer 64 m² Wohnung.Ich dachte bis vor ein paar Tagen das man in einem 3 Personen Haushalt einen Anspruch auf 80 m² hier in Bonn hat .Mir wurde aber am Telefon vom Jobcenter gesagt das es neue Richtlinien diesbezüglich gibt? Es geht nicht mehr nach m² sondern nach Kaltmiete+ Nebenkosten.Ist das so richtig?

Wird ein Säugling auch als volle Person angesehen? Mir wurde auch per Telefon gesagt das wir ab der 13 SSW eine neue Wohnung suchen können.Sobald wir dann eine Wohnung gefunden hätten sollen wir nochmal Vorsprechen und es wird geschaut ob diese für uns angemessen wäre,oder ob wir nicht in unser jetzigen Wohnung bleiben müssen.

Ich finde die jetzige Wohnung unzumutbar.Im Winter sind die Innenwände teilweise feucht und man spürt teilweise richtige Luftzüge durch die Wände.Es war auch schon ein Gutachter hier von der Wohnbaugesellschaft,dieser hat uns einen neuen Heizkörper bewilligt,der aber auch nichts bringt,der Kellerboden strahlt genauso viel kälte ab.

Reicht die Schwangerschaft als Grund aus das wir umziehen dürfen? Angenommen uns wird die Kaution nicht bewilligt,aber die Miete wird dann gezahlt solange diese im Rahmen des Jobcenters liegt?

Wir haben uns gestern eine Wohnung angeschaut die auch im Rahmen liegt,aber teurer als unsere jetzige ist.Die jetzige Wohnung ist für 2 Personen gedacht und wir liegen also auch im Rahmen.

Viele grüße, Svafah

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Thema Vermittlungsvorschläge Jobcenter Wer von Euch hat Erfahrungen mit den Vermittlungsvorschlägen?

Kennt sich jemand von Euch gut mit den Vermittlungsvorschlägen vom Jobcenter aus?

Ich habe zum ersten mal Kontakt mit den Vermittlungsvorschlägen.
Habe am 21.11.2011 5 Vermittlungsvorschläge bekommen, darauf hin habe ich mich am selben Tag bei allen Firmen online beworben, dann bin ich krank geworden ( vom 28.11.2011 bis 18.12.2011. Bei den Vermittlungsvorschlägen stand dass ich bis zum 09.12.2011 Bescheid sagen soll wie es ausgegangen ist.

Da ich krank war und die AU natürlich dort abgegeben habe konnte ich in dieser Zeit keine Vorstellungsgespräche annehmen. Diese Woche am Montag ( 19.12.2011 ) hab ich mich bei der Arge wieder gesund gemeldet und alle Betriebe erneut angeschrieben und die Bewerbungsunterlagen per E-Mail erneut hin geschickt und dies dem Jobcenter auch mit geteilt dass ich mich erneut bewerbe, habe auch meine Eigenbemühungen vom letzten Monat gemailt.

Auf den Vermittlungsvorschlägen steht: Bitte schriftlich oder per E-Mail bewerben, das hab ich dann auch so gemacht. Was muss ich jetzt machen? Denn ich sollte eigentlich bis zum 09.12.2011 Bescheid sagen. Verlängert sich jetzt die Frist oder soll ich nach einer Woche erneut die Ergebnisse per E-Mail senden ?

Da Weihnachten vor der Tür steht erreiche ich telefonisch die Ansprechpartner nicht oder die Firmen haben Betriebsurlaub oder es wurde mir gesagt dass man sich nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen bei mir meldet.

Ich finde das alles etwas unsicher zumal kann ich es auch nicht beweisen wie ich vorgehe, vllt erinnert sich in einem Monat der Mitarbeiter nicht mehr daran dass er mit mir gesprochen hat. Ich möchte keinen Fehler machen und keine Sperre riskieren.

Am 21.11.2011, an dem Tag als ich die Vermittlungsvorschläge bekommen habe, war ich bei einer Arbeitsvermittlerin, ich fragte sie wie ich vorgehen soll, ob ich die Firmen anschreiben soll oder auch anrufen. Sie hat mir keine 100%ige aussagekräftige Antwort gegeben, sie meinte gerne per E-Mail und wenn keine Reaktion kommt könnte ich auch anrufen. Ich hätte natürlich nachfragen sollen, das werde ich noch beim nächsten mal, ich möchte nur nicht dass mir das falsch ausgelegt wird oder falsch verstanden wird.
Es soll auch, wenn ich mich bewerbe nicht aufdringlich erscheinen.

Meine Frage:

Wer von Euch hat Erfahrungen mit Vermittlungsvorschlägen und kann mir sagen wie man sich richtig verhält? Also zuerst per E-Mail und dann anrufen oder 2 Wochen warten? Wie macht Ihr das?

Vielen Dank für Antworten.

Arbeitsagentur, Arbeitsamt, ARGE, Bewerbung, Hartz IV, jobcenter
Fragen zum Bürgergeldbezug?

Guten Tag,

ich habe einen Masterabschluss in Betriebswirtschaft und werde zum 01.07.24 erstmals Bürgergeld beziehen. Aktuell beziehe ich ALG 1.

Nicht nur finde ich den Bürgergeldantrag unangemessen und zu persönlich, ich halte auch die Höhe nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Sowohl das Fragen nach höchstpersönlichen Details als auch die Höhe verletzen meine im Grundgesetz verankerte Menschenwürde. Ich prüfe derzeit eine Verfassungsbeschwerde.

Jedenfalls habe ich zwei konkrete Fragen, die mir vielleicht jemand beantworten kann und möchte.

  1. Ich werde im Herbst eine Erstattung aus Nebenkostenvorauszahlungen in Höhe von über 1.500€ erhalten, weil mein neuer Vermieter trotz Hinweis viel zu hohe Heizkostenvorauszahlungen abrechnet. Ich sehe diese 1.500€ nicht ein Einkunft an, sondern als Erstattung des Geldes, welches mir zuvor unrechtmäßig weggenommen wurde. Daher sollte dies keinen Einfluss auf meinen laufenden Bürgergeldbezug haben (anders wäre es, wenn das Jobcenter die Vorauszahlungen geleistet hätte).
  1. Gleiches Thema bei einer ESt-Erstattung nächstes Jahr. Es ist Geld, was mir zu Unrecht weggenommen wurde und dann erstattet wird. Also keine laufende Einkünfte. Immerhin kann ich hier den Erstattungszeitpunkt durch geschickte Abgabe der StE ein Stück weit selbst steuern und möglichst nach hinten verschieben.
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Jobcenter bewilligt rückwirkend Darlehen 2300€ ab 1.8 für Mietschulden - die dann am 10.08 vom Opa beglichen wurden? Was tun?

Hallo,

Ich beziehe Bürgergeld ehemals Hartz 4 seit 7 Jahren.

Seit 6 Jahren bezahlt mir das Jobcenter eine Wohnung.

Innerhalb von 6 Jahren bin ich durch Mietschulden und nicht begleichen von Nebenkostenabrechnung & 2 Mietrückständen auf ca 2300€ Mietschulden gekommen.

Ende Mai 2023 drohte mir eine fristlose Kündigung wenn der Betrag nicht sofort oder in Raten überwiesen wird.

Seit 2016 habe ich auch einen gesetzlichen Betreuer der mir aufgrund einer Erkrankung die Leistungen vom Jobcenter beantragt hat.

Im dritten Quartal 2022 gab es einen Betreuerwechsel.

2023 hat der Betreuer das Bürgergeld fristgerecht angefordert, allerdings kam ein Schreiben zurück dass noch Kontoauszüge fehlten.

Der Betreuer ist Anwalt und die Angestellte macht den Betreuerjob, sie hat mich dazu aufgefordert sehr kurzfristig (1 Tag bevor sie in Urlaub fliegt) ihr Kontoauszüge zu bringen & ihr NK Kosten Abrechnung zu schicken. Die Zeit hatte ich nicht.

Somit kam mein Bürgergeld 1 Monat später rückwirkend

Der entscheidende Punkt:

Von Seite des Betreuers wurde Antrag auf Darlehen zur Begleichung der Mietschulden gestellt, den ich komplett vergessen habe, ich habe dem Sachbearbeiter beim Jobcenter nur dir fehlenden Kontoauszüge geschickt (der Betreuer konnte einige Kontoauszüge nicht anfordern da er teilweise Probleme hat mit meiner Bank)

Noch ein wichtiger Punkt:

Gleichzeitig zur Antragstellung auf ein Darlehen zum Bezahlen der 2300€~ an Mietkosten am den Vermieter hat mich die Betreuung darauf aufmerksam gemacht ob ich denn nicht irgendwo das Geld für die Mietschulden auftreiben könnte. Dafür hat mir die Angestellte von meinem Betreuer eine Frist gesetzt...

Der einzige der zu dieser Zeit in Frage käme war mein Opa, er gab mir das Geld in bar, ich habe es meinem Vermieter am 10.08.2023 gegeben & quittieren lassen

Vor ein paar Tagen kam nun endlich der Bewilligungsbescheid was toll war ... Aber es kam auch der Bewilligungsbescheid für ein Darlehen zum Überweisen der Miete rückwirkend.

Seit dem 1.08. bezahle ich dann 25€ monatlich an das Jobcenter, für das 2300€ Darlehen, gleichzeitig habe ich aber meinem Vermieter am 10.08. das fehlende Geld schon bar gegeben & das Jobcenter überweist ihm nochmal das Geld, also hat er es quasi doppelt.

Was ist nun zu tun?

Anwalt, Arbeitsamt, Arbeitslosengeld, Betreuung, jobcenter, Miete, Mieter, Mietrecht, Schulden, vermieter, Betreuer, Mietschulden

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