Heirat einer Ausländerin und Anwendung der Splittingtabelle nach Hochzeit für 2007
Hallo community,
hier gleich meine Einstandsfrage.
Ich werde am 24.12 in Hongkong meine chinesische Verlobte heiraten und wir wollen dann noch bis zum 30.12
uns hier anmelden um noch für 2008 gemeinsam veranlagt zu werden.
Das Finanzamt hat mit bestätigt es geht so.
Jetzt die Frage zur Anwendung der Splittingtabelle und den Einkommen.
Wenn ich nur mein Gehalt nehme ist alles OK, wie sieht es dann mit Ihrem Einkommen aus das Sie in China
bekommen hat, es muss angegeben werden sagte mir das Finanzamt
aber ich weiss jetzt nicht ob es einfach nur aufgeschlagen wird
auf mein Einkommen oder nicht ,weil es ja schon im Ausland versteuert wurde sagte man mir.
Mich interessiert einfach nur rechnet es Sich steuerlich wenn Sie z.B. die Hälfte verdient hat wie ich (ca.40000.- bei mir)
das wir schnell nach Deutschland zurückfliegen und uns noch bis zum 30.12 hier anmelden ?
Hab ich noch irgendwelche Infos vergessen ?
Vielen Dank schonmal und Gruss
Ronny