Zur Untermiete mit gemeinsamen Kind im Kindsvater's Haus?

1 Antwort

Recht einfach .... einziehen als "Untermieterin" ins Haus des Kindsvaters und dann erwarten, dass das JC für Deinen Unterhalt bzw. Miete aufkommt - sorry das läuft so nicht ..... denn ihr seid bedingt durch das gemeinsame Kind von Anbeginn an eine BG.

Desweiteren .... so weit Eure Tochter krank ist - einen anerkannten Pflegegrad hat, wirst vermutlich auch Du ( weiterhin ) Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben .... und auch der kann in Form von Naturalien .... Gestellung einer Wohnung erbracht werden.

Hinzu kommt .... so lange Ihr Euch die Betreuung des Kindes im gemeinsam genutzten Haus teilt .... besteht für Dich auch logischerweise kein Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende. Und auch einen Aspruch auf Mehrbedarf für Kinder mit Behinderung gibt es nicht.