Muss ich Bruder untersützen Bedarfsgemeinschaft????
Hallo ihr Lieben.
Folgende Situation:Ich(31) bin voll Berufstätig und verdiene 950-1050€(unterschiedlich)netto.
Festanstellung und da wird sich auch nix ändern in den nächsten Jahren.
Nun zu meinem Problem ich wohne seit 5 Jahren mit meinem Bruder zusammen in einer Wohnung.
Sind zusammengezogen weil wir beide ne Wohnung suchten und diese Wohnung hier nur 460€warm(83qm)kostet.
Leider hat Bruder 2005 seinen Job nach 10 Jahren verloren da Fa.konkurs gegangen ist.
Seit dem sucht er was neues und bekommt seit 2 Jahren leider nur Hartz 4.
Wir haben das so geregelt das er die Miete Zahlt und ich alle anderen anfallenden Kosten(I-net strom essen trinken ect)
NUn musste er Mitte Dez.wieder neuen Antrag abgeben und hat dieses auch getan.Dann kam Anfang Januar ein Schreiben das sie meine Kontoauszüge haben wollen(Sein Geld geht auf mein Konto).
Nun war heute das Geld nicht da Mit Vermiter kein Problem der sagte wenns da is sollen wir es schicken.
Aber meine Frage ist nun ob ich als Schwester meinen Bruder finaziell unterstützen muss also das die mich zur bedarfsgemeinschaft mit zählen.
Das könnte ich mit meinem Einkommen nicht da ich alles in allem 500€ fixkosten habe im Monat
3 Antworten
Ihr führt einen gemeinsamen Haushalt.
Damit sind die Kosten effektiv nicht so hoch wie bei einer WG, wo jeder allein für sich einkaufen würde.
Diese Haushalsgemeinschaft unterstellt das Amt und setzt Euch unter Druck. Das Verhalten ist an der Grenze zur illegalität, aber es bleibt nicht anderes übrig, als da Druck zu machen, sobald der Ablehnungsbescheid des Amtes da ist. Ist ja auch schon mal symptomatisch das die Leitung gestrichen wird, bevor der Bescheid da ist.
Ich frage einmal direkt: habt Ihr die komplette Wohnungsmiete der Arge zur Bezuschussung gemeldet? Dies kann ernsten Ärger nach sich ziehen. Des weiteren sollte der Mietvertrag auf beide laufen, nur so kann es nicht geschehen, dass die Wohnfläche zu gross ist. Hier wird die Arge wahrscheinlich prüfen, ebenso in wieweit Ihr beide eine Lebensgemeinschaft gebildet habt, wo der andere gewisse Lasten zu übernehmen hat. Solange der begründete Verdacht besteht, Leistungen zu unrecht bezogen zu haben, wird natürlich zuerst die Zahlung eingestellt bis Klarheit geschaffen wurde.
Die Arge weiss das wir zusammen wohnen und er steht auch im Mietvertrag. Er bekommt bzw bekam 571€vom amt bisher da mein Mietanteil mit angerechnet wird. Als ich schrieb er zahlt die Miete ich den Rest,sollte das heissen das er halt die Miete von seinem Arge Geld bezahlt und ich alle anderen anfallenden Kosten,da sein Geld am 1.des Monats kommt und meins erst gegen den 10. Ich denke eher das es vielleicht noch dauert weil der Antrag noch nicht fertig bearbeitet ist.Er musste ja im Dez.neuen Antrag stellen(Das ist ja alles halbe Jahr oder so glaube ich)hat das auch gemacht und Anfang Januar wollten die dann meine Kontoauszüge.Ich denke mal die wollen die sehen,da er ja kein Konto mehr hat(Die Bank weigert sich)und seon Geld auf mein Konto geht,ob er noch woanders her Geld bezieht.