Arbeitlosengeld II, selbstgenutztes Wohneigentum, Teilvermietung

Hallo, ich bin 1 Jahr vor der Rente, beziehe z.Zt. noch Arbeitslosengeld II und bewohne eine Wohnung im eigenen unbelasteten Haus (Altbau). Meine Rente wird so gerade über dem sein, dass ich nicht auf Grundsicherung angewiesen sein werde. Um hier etwas dazu zu verdienen, habe ich mich daran gemacht in meinem ziemlich großen Haus aus ungenutzten Räumen eine weitere Wohnung fertigzustellen. Diese ist früher fertig geworden als ich dachte und habe sie nun auch schon vermieten können, an einen ebenfalls Arbeitslosengeld II Empfänger. Nun ist es so, dass die Heizkosten (Altbau eben und gestiegene Ölpreise), sowohl meine eigenen als auch die des Mieters mit den Zahlungen des JobCenters nicht gedeckt werden können. Bisher habe ich die eigenen Mehrkosten aus dem Regelsatz zugeschossen. Soweit ist das ja auch in Ordnung. Bei dem Mieter habe ich mir eigentlich gedacht die Mehrkosten aus der Kaltmiete zu zuschießen, was auch in Ordnung wäre. Jetzt möchte die Arge aber die komplette Kaltmiete als Einkommen von meinem Regelsatz abziehen. Wenn ich bis zur Rente plus minus 0 raus komme, dann wäre das ja auch noch in Ordnung aber es besteht die Gefahr, dass ich dann, trotzt Mieteinnahmen, wegen der hohen Heizkosten noch mehr von meinem eigenen zuschießen muss. Das kann es ja nicht sein. Da habe ich folgenden Text gefunden

"Ebenfalls berücksichtigt werden Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung. Hier gilt jedoch die Ausnahme, dass Mieteinnahmen zur Reduzierung der eigenen Unterkunftkosten im Sinne des § 22 SGB II nicht berücksichtigt werden."

Wie soll ich das verstehen und hat das für mein Problem eine Auswirkung?

ARGE, Einkommensanrechnung, Hartz IV, Arbeitslosengeld II, Mieteinnahmen

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