Darf Unterhalt (Betrag €€&Zeitraum gleich, im Abstand v.6/7 Monate) 2x abkassiert/gefordert werden?HILFE, bitte!?

1 Antwort

Da nimmt man das Telefon und ruft einmal beim Jugendamt an unter Angabe des Aktenzeichens und beim 2. Anruf unter Angabe des Aktenzeichens beim Jobcenter und schildert den Verlauf !

Jetzt kommt der wichtige Teil :

Namen des Sachbearbeiters notieren mit Datum und Uhrzeit

Jetzt kommt der nächst wichtige Teil

Das ganze jetzt schriftlich nochmal per Fax mit Sendebeleg !! an beide Ämter senden mit folgenden Inhalt

Jobcenter /Arge

Betrifft Forderung xy123 90/1 Herr Peter Vater

Unterhalt vom 11.1.2023

Sehr geehrter Herr xy

Wie schon besprochen am 10 .8.2023 mit Herrn Müller um 12.10 h sende ich

in der Anlage per Fax den Beleg , dass die Forderung mit dem Aktenzeichen xy123 90/1 schon an die zuständige Stelle des Jugendamtes überwiesen wurde.

Die Forderung ist ungültig , da erledigt

Ich bitte um Bestätigung per Post.

Mit freundlichen Grüßen