Ich habe einen 450,- EUR Job. Geht beim gleichen Arbeitgeber eine ehrenamtliche Tätigkeit mit einer monatlichen Aufwandsentschädigung für Übungsleiter?

2 Antworten

Sieh mal hier:

Die Kombination der Übungsleiterpauschale mit einem (einzigen!) geringfügigen Beschäftigungsverhältnis (Minijob) bei dem gleichen Arbeitgeber ist möglich.

 Bedingung ist, dass die Voraussetzungen der Übungsleitertätigkeit vorliegen:

 1. Es muss eine für Übungsleiterpauschalen anerkannte Tätigkeit sein, 

2. die Tätigkeit muss nebenberuflich sein, d. h. sie darf nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs umfassen und 

3. Auftraggeber/in muss eine öffentliche Körperschaft oder gemeinnützige Organisation sein. 

Für die geringfügige Beschäftigung bis insgesamt max. 450 Euro muss der Arbeitgeber dann eine Pauschale von 30 Prozent (15 Prozent Rentenversicherung, 13 Prozent Krankenversicherung und 2 Prozent Steuer) abführen.

 Wichtig ist, die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Übungsleiterpauschale abzusichern (pädagogische Tätigkeit, nebenberuflich, im Auftrag einer gemeinnützigen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaft).

https://www.buergergesellschaft.de/praxishilfen/arbeit-im-verein/rechtsgrundlagen/ehrenamtliche-mitarbeit-arbeits-beschaeftigungs-und-dienstverhaeltnisse/?tx_smpagebrowser_pi1%5Bpage%5D=109946&tx_smpagebrowser_pi1%5Baction%5D=index&tx_smpagebrowser_pi1%5Bcontroller%5D=Teaser&cHash=ea9ee7d8d2bf107e3dd2678f54e940b8