Jubiläumszuwendung und P-Konto?

1 Antwort

Das kommt ganz drauf an ob eine Pfändungsverfügung auf dem Konto liegt oder nicht?

Ist das Konto pfändungsfrei, brauchst Du gar nichts zu machen, da Du über das Guthaben auf einem P-Konto genauso verfügen kannst, wie auf einem normalen Girokonto.

Ist jedoch eine Pfändung (auf dem Konto) anhängig, kannst Du fast nichts machen. Um einen höheren Pfändungsfreibetrag auf dem Konto zu haben, ist ein formloser Antrag bei örtlichen Vollstreckungsgericht nach § 850, Abs 1 ZPO zu stellen.

Siehe auch hier: https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/schuldnerberatung/faq/64564

Aber das ist keinesfalls ein "Selbstläufer". Du musst schon gute Gründe für die Anhebung der Pfändungsfreigrenze haben. Die Mehrzahlung durch eine Jubiläumszuwendung des Arbeitgebers wird also vor allem deine Pfändungsgläubiger freuen.