Istversteuerung bei freiwilliger Bilanzierung

Hallo,

laut einem Urteil des BFH vom 22.7.2010 (Aktenzeichen: V R 4/09) soll eine Istbesteuerung für Freiberufler nicht mehr möglich sein, wenn diese freiwillig bilanzieren. Eine Verfassungsbeschwerde dagegen (Aktenzeichen: 1 BvR 3063/10) wurde nicht zur Entscheidung angenommen.

Inwiefern betrifft dies jetzt aber nur Freiberufler oder auch normale Gewerbetreibende wie mich, die ansonsten die Bedingungen für die Istbesteuerung erfüllen? Spielt es nur eine Rolle, welche Gewinnermittlungsart man ggü dem FA meldet, oder welche man tatsächlich "intern" verwendet? (Das Ergebnis ist ja für das FA dasselbe).

Andererseits wäre die Bilanz ja falsch und unbrauchbar, wenn sie der Rechtsprechung nach garnicht existieren dürfte... Bin hier etwas ratlos.

Zu den Hintergründen:

  • Ich war bisher Kleinunternehmer mit EÜR, ab diesem Jahr bin ich USt-Pflichtig und wenn alles glatt läuft in 2-3 Jahren ggf. bilanzierungspflichtig. Zudem plane ich die Ausgründung eines Projektes als GmbH für einen evtl. späteren Verkauf. Daher und auch für eventuelle Investoren möchte ich gerne von Anfang an doppelte Buchführung betreiben.
  • Zunächst jedoch ohne StB und nur "intern", d.h. dem FA ggü. würde ich offiziell erstmal weiterhin eine normale EÜR vorlegen.
  • Besteuerung nach vereinnahmten Engelten ist beantragt und (vorläufig) genehmigt.
  • Einem Buchprüfer würde ich natürlich alle Unterlagen vorlegen, zur Vereinfachung. (Ich habe relativ komplexe Umsätze, hauptsächlich aus dem Ausland).
  • Investoren wären natürlich an der Bilanz interessiert, da ja hier durchaus Ertragsneutrale Werte enthalten sind, die in der EÜR nicht auftauchen.
  • Mir gilt es unter anderem zu vermeiden, plötzlich ggf. nachtraglich zur Sollbesteuerung wechseln zu müssen, weil die Liquidität im moment (noch) stark eingeschränkt ist.

lg, mcjoey

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