Was sind zukunfts- bzw. vergangenheitsorientierte Bestandteile einer Jahresbilanz?
Hallo! Ich verzweifle gerade an einer Aufgabe in der ich die zukunfts- bzw. vergangenheitsorientierten Bestandteile eines Jahresabschlusses anhand von Beispielen herausarbeiten soll und es vor dem Hintergrund der Zwecke der handelsrechtlichen GoB begründen soll. Im Internet finde ich nur etwas zu retrospektiver und prospektiver Kapitalflussrechnung, was ja Teil des Lageberichts und nicht des Abschlusses ist. Kann mir jemand einen Hinweis geben was gemeint ist??
2 Antworten
Die Bilanz enthält z. B. Forderungen, die natürlich zukunftsgerichtet sind (Hoffnung auf Zahlungseingang) oder latente Steuern.
Vergangenheitsbezogen sind typischerweise das Anlagevermögen oder das Eigenkapital.
Du darfst das (teilweise) ruhig so sagen. Es macht jedoch einen erheblichen Unterschied, ob die jeweiligen Bilanzpositionen noch vom Unternehmen gemanagt werden müssen oder ob das Unternehmen einfach die Realisierung der Bilanzpositionen abwarten muss. Dies ist besonders deutlich bei den Forderungen. Natürlich kann auch noch hierbei ein gewisses nachträgliches, begrenztes Management in Form einer Forfaitierung erfolgen.
Deine Kommentarpositionen haben definitiv einen unterschiedlichen Zeithorizont, wobei die Möglichkeit einer Unternehmensliquidation sicherlich die späteste, finale Stufe darstellt. Natürlich ist das Anlagevermögen auch zukunftsorientiert im Hinblick auf den Umsatzgenerierungszweck, aber die Bewertung ist eindeutig historisch ausgerichtet (soweit nicht eine Verschrottung ansteht).
In einer Bilanz oder einer GuV ist alles vergangenheitsbezogen. Nur im Ausblick des Lageberichts gibt es (unsichere) Aussagen über die Zukunft.
Allenfalls könnte man Rückstellungen (und bei Finanzinstituten die Sonderposten für allgemeine Bankrisiken) als zukunftsbezogen interpretieren.
Super, danke für die Antwort. Wie sieht es mit dem Gewinnverwendungsvorschlag aus? Kann man den auch als zukunftsbezogen interpretieren?
Der Gewinnverwendungsvorschlag ist keine Zahl der Bilanz oder der GuV, sondern unwesentlicher Teil des Lageberichts. Der Gewinn ist eine vergangenheitsbezogene Zahl. Der Gewinnverwendungsvorschlag macht keine Aussage über die Zukunft, da die Gesellschafter den Vorschlägen der Geschäftsführung nicht folgen müssen.
Nach Deiner Ansicht müssten auch Verbindlichkeiten zukunftsgerichtet sein, weil sie erst noch getilgt werden müssen. Auch das Anlagevermögen sollte der künftigen Produktion dienen und das Eigenkapital könnte für künftige Verluste haften oder bei einer künftigen Liquidation an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.