Aktivierungspflicht bei Nutzungsrechten/Lizenzen

2 Antworten

Die ratierliche Lizenzzahlung ist sofortige Betriebsausgabe.

Du kannst ja mal spaßeshalber die Summe der Lizenzzahlungen über die Vertragslaufzeit addieren und dann linear auf die Nutzungsdauer verteilen; da sollte dann der gleiche Betrag herauskommen. Die degressive Abschreibung ist ausgeschlossen.

freelance  16.03.2014, 16:01

mE sehe ich dennoch einen Unterschied, denn Lizenzahlungen und AfA mögen zwar betragsmässig übereinstimmen, aber wo bleibt bei reiner Lizenzzahlung die Aktivierung?

Oder habe ich nen Denkfehler?

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LittleArrow  16.03.2014, 20:52
@freelance

Nein, da ist kein Denkfehler. In diesem Fall wird nicht aktiviert. Du hast das in Deiner Antwort auch schön beschrieben. DH!

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Genau richtig, ihr zahlt für die Nutzung der Software sozusagen eine Miete.

Ob nun monatlich, oder Quartalsweise ist sozusagen egal.

Was anderes wäre es, wenn Ihr die Lizenz erworben hättet und den Kaufpreis in Raten zahlen würdet.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986