Zweiter Mietvertrag auch als Zweitwohnsitz angeben?

2 Antworten

Man muss dort seinen Wohnsitz anmelden, wo man tatsächlich seinen Lebensmittelpunkt hat. So lange Du da nicht wohnst, brauchst Du auch keinen Erst- oder Zweiwohnsitz dort anmelden. Was im Mietvertrag steht, spielt für den Wohnsitz ohnehin keine Rolle.

Da ich dann in zwei Mietverträgen stehe, muss ich den zweiten Mietvertrag irgendwo melden?

Nein - einen zusätzlichen Wohnsitz musst Du erst dann melden, wenn Du definitiv - wechselweise - an 2 Wohnsitzen lebst. Allerdings musst Du dann auch einkalkulieren, dass Du möglicherweise am Zweitwohnsitz zusätzlich eine entsprechende Steuer (Zeitwohnsitzsteuer ) zahlen musst .