Wie kann ich Bahncard 100 und Zweitwohnsitz von der Steuer absetzen?
Ich wohne derzeit in Berlin, mit meiner Freundin zusammen, und müsste für einen neuen Job nach Frankfurt pendeln. Sprich, Montags morgens hin, Freitags zurück. Dafür würde ich mir a) eine Bahncard 100 holen und b) einen Zweitwohnsitz in Frankfurt zu legen.
1) Kann ich in dem Fall die Bahncard dann von der Steuer absetzen? Es ist ja in dem Sinne keine Fahrt die ich für meine Firma mache, sondern zu meinem Zweitwohnsitz
2) Kann ich die Miete für den Zweitwohnsitz absetzen?
3) Wenn sie abgesetzt werden können, wie funktioniert das? Als Betriebsausgaben? Als Werbekosten? Und wie funkioniert das dann tatsächlich? Bekomme ich die vollen Kosten zurück? Oder nur anteilig, abhängig vom Steuersatz?
4) Macht das ggf. mehr Sinn, diese vom Arbeitgeber zahlen zu lassen und dafür ggf. weniger Gehalt in Kauf zu nehmen?
Ich habe hier schon einige Fragen zu dem Thema gefunden, aber noch nichts, was das wochenendpendeln in dieser Vollständigkeit abgedeckt. Das meiste bezieht sich auf das täglich pendeln.
Vielen Dank für eure Unterstützung
Andi
2 Antworten
Der Zweitwohnsitz würde bei Dir eine doppelte Haushaltsführung aus beruflichem Grund begründen.
- Die Fahrten zum doppelten Haushalt und zurück sind Familienheimfahrten. Bei Fahrten mit öff. Verkehrsmitteln können die tatsächlichen Kosten in Abzug gebracht werden. Ich würde in dem Fall auch die Bahncard 100 anerkennen.
- Ja, das geht bei doppelter Haushaltsführung.
- Als Werbungskosten. Gibt auf dem Erklärungsvordruck extra einen Bereich. Dritte Seite Anlage N glaube ich. Mindert die Steuer natürlich nur in der Höhe Deines persönlichen Steuersatzes.
- Die Bahncard selbst kostet eine Stange Geld. Wenn Dein Arbeitgeber diese zahlt, hast Du dadurch einen geldwerten Vorteil, denn Du versteuern musst.
Vielen Dank euch allen für die schnellen, hilfreichen Antworten!
Gibt es Erfahrungswerte, ob und wie sich das Finanzamt ggf. bei der Anerkennung des gemeinsamen Wohnsitzes querstellt, wenn man nicht verheiratet ist?
Muß man spezielle Dinge beachten? Ggf. irgendwie belegen, dass man tatsächlich zusammen ist?
Ich wohne der einfachheit halber auch bei meiner Freundin zur Untermiete, weil ich bei ihr eingezogen bin. Kann das Probleme geben, wenn man die Wohnung nicht "gemeinsam" gemietet hat?
Danke für eure Unterstützung
Andi
Liebe/r Welle,
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