Wird auch eine große Entfernung bei den Pendlerkosten ohne Nachweise anerkannt?

2 Antworten

Frage Dich einfach:

was ist richtig?

1. Du hast doppelte Haushaltsführung.

2. Eine zusätzliche Miete entsteht (warum auch immer) nicht.

3. Du hast aber die Heimfahrten.

Also setze die Heimfahrten mit 30 Ct. pro gef. Kilometer an und fertig ist, Weil es richtig ist und Du genau das angerechnet bekommst, was Dir zusteht.

http://www.doppelte-haushaltsfuehrung.de/steuer.php/aid/162

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

D.H. Ich habe nur noch hinzuzufügen, dass das Finanzamt 500 Km tägliche Fahrten ohne Nachweis natürlich nicht anerkennt. 

Ohne Mietkosten werden Sie aber auch bei den Heimfahrten rumzicken.

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@Rat2010

Die Mietkosten fehlen ja nur beim Zweitwohnsitz. Beim Erstwohnsitz gibt es natürlich Mietkosten und einen Mietvertrag.

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Ist es nicht so, dass für die Familienheimfahrten nur die Entfernungskilometer angerechnet werden? Nur die erste und letzte Fahrt werden nach gefahrenen Kilometern oder tatsächlich angefallenen Kosten angerechnet.

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Du wirst denke ich mal ein Fahrtenbuch anlegen müssen. Denn irgendeinen Nachweiß benötigt man.

Sorry, aber das Steuerrecht richtet sich nicht nach Deinen Vorstellungen, sondern nach Tatsachen.

Tatsache ist, dass sie wöchentliche Heimfahrten hat. Dafür bedarf es keines Fahrtenbuches - die sind glaubhaft.

Auch wenn der Rat zu einem F. richtig wäre - für letztes Jahr und bis heute würde er steuerlich nichts bringen - ein rückwirkendes F. gibt es nicht (oder ist getürkt).

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