Mitbewohner zieht im Streit aus, was passiert mit dem Vertrag?

2 Antworten

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Der Mitbewohner mag ausziehen, aber der Vertrag, den dieser Mitbewohner mit dem Mieter oder Eigentümer der Wohnung hat, wird dadurch nicht nichtig. Insbesondere können also weiter Miete und Nebenkosten eingefordert werden, solange keine ordnungsgemäße Kündigung erfolgt. Logischerweise kann das Zimmer auch erst dann wieder vermietet werden, wenn der vorige Mieter seinen Vertrag beendet hat.

Es ist zu klären, wer einen Vertrag mit wem hat. Vielleicht ist die Zahlung ja nur eine Modalität, nicht auf ein direktes Vertragsverhältnis zurückzuführen. Der Vertragspartner des ausgezogenen Mieters kann nun ein Mahnverfahren bis hin zur Pfändung einleiten.

Es ist zu klären, wer einen Vertrag mit wem hat.

Genau das ist hier der Punkt. Die Sachverhaltsdarstellung ist da etwas ..... hm.... sparsam.

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Eine Antwort ist immer nur so gut wie die Frage die dazu gestellt worden ist. Bei Deiner Frage wird man nicht schlau daraus, wer mit wem für was einen Vertrag geschlossen hat. Wenn es der Hauseigentümer war, der die Wohnung zimmerweise vermietet hat (normalerweise gibt es so was ja nur im P...), dann ist das Ganze dessen Problem. Der letzte Satz Deiner Sachverhaltsdarstellung spricht stark dafür. Also, was machst Du Dir denn da Sorgen?