Wer bezahlt die Schäden in der WG?

1 Antwort

das typische WG Problem. Den letzten beißen die Hunde.

Wenn alle Hauptmieter sind, müßte ja bei jedem einzelnen Mieterwechsel, wenn es ordentlich zugeht, der alte Vertrag gekündigt und mit dem Vermieter ein neuer Vertrag aufgesetzt werden. Dabei muß dann eigentlich auch ein Abnahmeprotokoll und eine Endabrechnung mit allem drum und dran inklusive Forderungen bezgl. Schäden gemacht werden. Das ist aber wahrscheinlich nicht passiert, wurden denn überhaupt neue Verträge gemacht? Im Grunde könntest du bei Altschäden womöglich auf deren Verjährung verweisen. Oder auch nicht, das müßte ein Anwalt sich anschauen. Es wäre jedenfalls zwar aufwendig, da in WGs ja gerne ein Kommen und Gehen herrscht, aber es wäre die sauberste Lösung. Zumal ja eben auch dieses beständige hin und her die Wohnung stärker abnutzt.

Das mit der Abnutzungsgebühr scheint zunächst eine gute Idee. Wenn Du ausziehst, übergibst Du die Kohle den verbleibenden Bewohnern, läßt Dir das quittieren und gut ist. Überweisungen kann man auch ausdrucken oder abspeichern. Aber was ist wenn am Schluß das Geld immer noch nicht reicht? Was ist, wenn was über bleibt? Da wäre es vielleicht besser, Du trittst als alleiniger Hauptmieter auf. Dann kannst Du von den Untermietern eine höhere Miete verlangen und legst halt jeden Monat was auf eine extra Sparbuch genau dafür zur Seite. Du mußt dann halt eigene Kautionen verlangen und auch bei jedem Auszug hinterher sein. Das Ganze kommt auch immer noch drauf an was a) im Mietvertrag steht und b) in welchem Zustand die Bude bei Übernahme war und mittlerweile ist.

Manchmal zahlt es sich aus, pingelig zu sein. oder rächt sich, wenn man es nicht ist.

teufelkommraus 
Fragesteller
 08.12.2020, 21:45

Es wurde einfach ein Nachtrag gemacht, als die zwei neuen eingezogen sind. Aber angenommen, die ziehen aus und neue ziehen ein. Wie sollte man die Endabrechnung denn machen?

In den Gemeinschaftszimmern werden die meisten Möbel noch stehen bleiben und die Schäden werden wohlmöglich in dem besetzten Zustand, in dem Zeitpunkt , kaum behebbar sein? Wände, Parkett usw.

Zum Thema alleiniger Hauptmieter:

Ich weiß nicht ob die Verwaltung dies zulässt, da beim ersten Einzug, alle Mitbewohner direkt Hauptmieter sein sollten. Ob die Verwaltung das nachträglich bzw. bei einem Wechsel, dies ändern lasse würde? Ich glaube die würden darauf pochen, da dass für die glaube ich die sicherste Variante ist.

Außerdem wäre ich alleine für Schäden, der ersten Jahre verantwortlich, da kein ordentliches Übergabeprotokoll erfolgt ist, sobald ich plötzlich alleiniger Hauptmieter werden soll.

Ich müsste am besten denke ich diese Abnutzungsgebühr erheben und am besten das vertraglich festhalten. Ich habe trotzdem die Befürchtung dass ich das Geld weitergebe und denn es irgendwie trotzdem Ärger gibt am Ende. Denn ist das Geld weg und ich werde am Ende als WG Ältester kontaktiert, wie es denn nun geregelt werden soll..

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teufelkommraus 
Fragesteller
 08.12.2020, 21:47

Trotzdem vielen dank für deine Antwort!! Ich kam mir schon etwas verwerflich vor, mit dieser Abnutzungsgebühr, aber wie soll man es in dieser Situation nun auch anders händeln..

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