Zinsen für Gesellschafterdarlehen in der vvGmbH belassen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Vergiss es, die Zinsen gelten als zugeflossen, auch wenn Du sie Dir nicht auszahlst.

Als Gesellschafter-Geschäftsführer der eigenen GmbH kannst Du jederzwit verfügen. Damit hast Du die wirtschaftliche Verfügungsmacht.

https://datenbank.nwb.de/Dokument/1011409/

Und Du schreibst ja selbst, wenn Du Geld benötigst, zahlst Du aus. Also kein langfristiger Vertrag, der wirklich bindet.

Ich weiß ja nicht, wer Dich berät, aber das hellste Licht auf der Torte der Steuerberater ist es nicht udn wenn Du Dich nciht beraten lässt und die Themen, die Du hier abfragst, wirlich allein bewältigst, bzw. bewältigen willst, dann sehe ich es als sehr problematisch an.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986