Freistellung bei Kapitalerträgen

5 Antworten

Warum machst Du Dir soviele Sorgen um die besch... Freistellungsaufträge.

Der maximale Schaden, der Dir bei falsch (d.h. gar nicht) erteilten Freistellungsaufträgen entstehen könnte sind Zinsen für den immensen Betrag von 200,50€ über 1,5 Jahre.

Zur Beantwortung der Frage:

Ein Freistellungsauftrag über 200 Euro bewirkt, dass maximal 200 Euro der erwirtschafteten Kapitalerträge nicht von der Bank(!) versteuert werden. Die EStErkl. hat mit den Freistellungsaufträgen nicht das geringste zu tun, da ist nur entscheidend, wieviele Kapitalerträge Du hattest und wieviele Steuern dafür bereits abgeführt wurden.

Der Bank die keinen Freistellungsauftrag hat musst du natürlich einen einräumen, dies kannst du auch nachträglich noch tun, interessant wäre die Frage ob du einfach jeder Bank 200 Euro Freistellungsauftrag geben könntest (ist mir bewusst das es dann 1000 Euro sind) und nur der Teil der in Summe überstiegen wird versteuert werden muss. Dann würdest du die viel Arbeit sparen.

du kannst bei jeder Bank 801 Euro, wenn verheiratet das Doppelte, als Freistellungsauftrag geben. Es ist am Ende des Fiskaljahres nur sicherzustellen, ob mehr als 801/1602 Euro in Anspruch genommen wurden. Ist dem so, muss korrigiert werden über die Steuer. Wenn nicht, dann ist alles bestens.

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@niesser

Ja damit wäre die Frage doch soweit geklärt oder? Einfach jeder Bank einen Freistellungsauftrag geben und wenn man drüber kommt kann man sich freuen so viel Zinsen bekommen zu haben und wenn nicht ist alles stressfrei. Danke für die Info, habe meinen auch aufgeteilt aber werde das auch ändern.

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du gibst an, welche Kapitalerträge du hast. Und du gibst in Z 14/15 an, wie hoch der in Anspruch genommene Sparerpauschbetrag zu diesen Werten war.

Damit wird klar, ob du schon 801 Euro genommen hast oder gar mehr oder was noch offen ist. Und damit wird das gerade gezogen.

Hier ist der Beipackzettel zur Anlage Kap 2013, wie die auszufüllen ist: http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Steuererklaerung/Einkommensteuer/2013/Anleitung_Anlage_KAP_2013.pdf

Ich glaube, Du hast die Mechanik der Freistellungsaufträge noch nicht ganz verstanden.

Wenn Du vier Banken mit garantierten Zinsen von 50 EUR hast, dann kannst Du diesen vier Banken einen Freistellungsauftrag über 50 EUR geben. Macht 200 EUR, 601 EUR sind noch nicht vergeben. Nun wird bei Bank C ein Ertrag von 100 EUR ausgewiesen und Du zahlst Steuern auf 50 EUR. Also erhöhst Du nachträglich den Freistellungsauftrag auf 100 EUR bei Bank C (ungenutzt sind nun noch 551 EUR), was zur Steuerrückerstattung über Bank C durch eine Steuerverprobung führt. Dies führen manche Banken (z.B. ING-Diba) laufend, (z.B. ebase und comdirect) quartalsweise oder (z.B. FFB) jährlich durch.

Es spielt nun keine Rolle, wie die 801 EUR aufgeteilt wurden, Du mußt nur dafür sorgen, daß nicht mehr als 801 EUR p.a. unter dem "Schutz" des Freistellungsauftrags steuerfrei bleiben.

Zur Einkommensteuerklärung wird für die Veranlagung alles wieder in einen Topf geworfen. Alle Erträge werden aufsummiert (auch diejenigen, die noch gar keinem Abgeltungssteuerabzug unterlagen) und es werden Verlustvorträge und anrechenbare Quellensteuern verrechnet. Die ersten 801 EUR der dann noch verbleibenden Erträge sind steuerfrei. Erträge über diese 801 EUR hinaus sind zu versteuern.

Gibst Du also vier Banken 200 EUR Freistellungsaufträge, die nur jeweils zu 100 EUR ausgenutzt werden, so ist beim finalen Kassensturz immer noch ein Betrag von 401 EUR steuerfrei zu vereinnahmen. Kommt der von Bank 5, so wird das in der Einkommensteuererklärung entsprechend berücksichtigt.

Alles klar? :-)

zu GregorB

"...interessant wäre die Frage ob du einfach jeder Bank 200 Euro Freistellungsauftrag geben könntest..."

Kann er wenn bei allen Banken dann die zu versteuernden Kapitaleinkünfte unter 200,- € bleiben. Sollte das nicht der Fall sein, muss er in der Steuererklärung die Anlage KaP auf jeden Fall ausfüllen. Sollte die Summe der 5 Banken dann noch unter 801,- € liegen hat er keinen Nachteil.

Relevant sind seit einigen Jahren nur die tatsächlich freigestellten Kapitalerträge. Davor galt die Summe der Freistellungsaufträge.

Danke wusste ich noch nicht :-)

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