Wieviel Beträge kann gesetzliche KK rückgängig verlangen?
Folgende Situation, ich bin als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH in Ausland (EU-Land) gesetzlich versicht, und der Versicherungsträger entlässt micht von dieser Versicherung nicht.
Ich bin seit 08.2019 in BRD gemeldet (Wohnsitz) und arbeit als Selbständiger und rechne meine Rechnung über die ausländischee GmbH ab.
Ich möchte jetzt zusätzlich eine andere Beschäftigung als Angestellte mit 4 Stunden aufnehmen, wobei ich die Grenze von 66.600eur nicht erreichen werde, also mich nur gesetzlich versichern kann.
Jetz die Frage Wie viele Beträge kann die gesetzliche KK rückgängig verlangen?
wenn ca 48 Monate x ca 500eur wären also ca 20.000 EUR fällig würden. dann trete die Beschäftigung lieber gar nicht an.
Oder ich habe überlegt mich komplett nach Ausland abzumelden und nach ca 1 Monate auf eine andere Adresse wieder anmelden, damit ich diese 4 Jahre rückgängige Zahlung loswerde, oder gibt es eine andere Lösung???
1 Antwort
Dein Wohnsitz befindet sich in Deutschland, logischerweise bleibst Du dann auch in Deutschland krankenversicherungspflichtig.
Ziehst Du in das Ausland, musst Du dich dort krankenversichern und eine Bestätigung der hiesigen Krankenversicherung mit der Kündigung vorlegen, nur dann kommst Du raus.
Sorry, na und!
In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht!
Ich bezweifle, dass diese ominöse ausländische Versicherung für in Deutschland wohnhaft gemeldete gänzlich einspringt, wohl eher nicht.
Du bist in Deutschlanf gemeldet und benötigst eine deutsche gesetzlich KV, PUNKT!
was können die gegen abmelden anmelden tun, gar ncihts
ich bin seit 2012 in Ausland parallel zwangsweise geetzlich versichert