Was kann Mädchen beantragen beim Auszug aus Elternhaus aber noch schülerin 12.Klasse?
Mein Sohn seine Freundin kommt mit ihren Eltern nicht auf einen Nenner und möchte jetzt dort ausziehen und gern zu uns kommen. Ich habe kein Problem damit, aber ich weis jetzt nicht was ihr an finanziellen Mitteln zur Verfügung steht bzw. was und wo sie was beantragen kann. Ich denke mal das ihr auf alle Fälle ihr Kindergeld zusteht, da sie ja noch Schülerin (kurz vorm ABI) ist. Sie wird von ihrem Vater fast immer angebrüllt wenn ihm was nicht passt (ist auf Montage und alle zwei Wochen nur zuhause). Ihre Mutter steht in der Woche hinter ihr und wenn der Vater in der Tür steht ist davon nichts mehr zuspüren. Von dem Vater aus muss das Kind studieren oder mindestens eine Lehre im Bereich Steuerwesen absolvieren . Jetzt hatte ich ein Gespräch mit ihr und sie interessiert sich auch für Zierpflanzenproduktion. Wir haben dann zusammen Lehrstellen gesucht und Bewerbungen weggeschickt und auch Vorstellungsgespräche vereinbaren können und ihr Vater stellt sich dagegen und meint das sie ihr ABI wegschmeisst weil sie Gärtnerin lernen will. Das sie aber auch in dieser Richtung genug Möglichkeiten hat um sich weiterzuentwickeln, lehnt er völlig ab. Nun war ich mit ihr zum Vorstellungsgespräch und sie konnte sich einen grosses Unternehmen ansehen( Lehrvertrag hätte sie gleich unterschreiben können). Das wäre eigentlich die Aufgabe des Vaters gewesen und nicht meine als angehende Schwiegermutter. Als wir wieder zurück waren wollte er uns erzählen was er von diesem Beruf hält anstatt sich selber mal ein Überblick verschafft von der Arbeitsweise in modernen Gärtnereien bzw. Jungpflanzenbetrieben. Nun geht es darum ihr zuhelfen wenn sie zu uns zieht wo sie Unterstützung beantragen kann und ob sie zum Jugendamt muss. Sie ist aber schon 18. und wird im Mai 19 Jahre alt.
6 Antworten
Nun, die Eltern sind unterhaltspflichtig bis zum Abschluss einer ersten qualifizierenden Ausbildung. Das ist auch nicht an eine starre Altersgrenze gebunden.
Unter 18 Jahre haben die Eltern auch das Recht zur Aufenthaktsbestimmung, sprich festzulegen, wo das Kind lebt. Nach Erreichen der Volljährigkeit kann die Dame selbst entscheiden, wo sie lebt.
Unterhalt muss nicht in Barleistung erbracht werden. Die Eltern können ihre Unterhaltspflicht auch in Form von Naturalleistungen erbringen. Das heißt konkret: Durch Wohnraum, Verpflegung und Taschengeld.
Kindergeld ist wieder ein ganz anderes Thema. Es steht den Eltern zu.
Weigern sich die Eltern bleibt nur der Gang zu den Sozialbehörden - vulgo ALG II. Ob das jedoch bewilligt wird und in welcher Höhe hängt vom Einzelfall ab.
Zielführender wäre es alle Beteiligten an einen Tisch zu holen und die Alternativen zu besprechen. Als "Schwiegermutter" jetzt Fakten zu schaffen löst nicht das Kernproblem, sondern schafft nur neue Probleme.
Das Ziel ist auch von mir ,das sie mit ihren Eltern an einem Tisch zu einem ruhigen und vernüftigen Gespräch kommen kann, da sie ja auch jetzt kurz vor den Prüfungen steht.. Ich habe ihr auch geraten einen Brief an ihre Eltern zuschreiben und darin ihnen mitzuteilen wie ihr zumute ist und warum sie jetzt diesen Schritt geht. Das grösste Problem ist ihr Vater. Er fängt sehr schnell an zu schreien selbst in meinem Beisein hat er da keine Hemmungen. Da war ich schon ganz schön erschrocken, denn das gibt es in meiner Familie nicht. Meine Kinder sind auch keine Engel, aber mein Mann und ich wir reden mit unseren Kindern. Ich finde wer schreit ,bei dem setzt das Gehirn aus. Vielen Dank für diese Antwort hat mir schon geholfen
Wenn das Klima im Elternhaus "vergiftet" ist, dann hilft nur der Gang zum Jugendamt. Auch das mit dem Kindergeld ist nicht so einfach - das steht primär einmal den Eltern zu. Sie kann im Prinzip nur alleine von zuhause ausziehen und die Eltern auf Unterhalt verklagen. Da sie über 18 Jahre ist, kann sie alleine entscheiden, ob und welche Ausbildung sie auswählt. Die beste Hilfe für das Mädchen ist, sie bei der Selbstfindung zu unterstützen und ihr Selbstbewußtsein so zu stärken, dass sie im Elternhaus dem Vater gegenüber klar ihre Vorstellungen vertritt und auch durchsetzt.
Hallo schirmchen!
Erste Anlaufstelle sollte für das Mädchen das Jugendamt sein. Sie ist zwar schon volljährig, dort wird aber auch jungen Erwachsenen, mit häuslichen Schwierigkeiten geholfen!
Dann habe ich hier noch mal einen Link, den sie sich mal genauer durchlesen soll. Hier findet man eigentlich alles zu Rechten, aber auch Pflichten, zur und bei der Finanzierung einer Ausbildung:
http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/unterhalt.php?seite=2
Alles Gute
(kurz vorm ABI)
Warum sollte sie das ABI (Abitur?) nicht zunächst machen und dann weiter sehen? "Kurz" heißt also sicherlich dieses Jahr oder?
als angehende Schwiegermutter
Als angehende Schwiegermutter wirst Du doch das Mädchen auch noch beköstigen können oder? Was sagt denn der künftige Ehemann dieses Mädchens zu der Situation?
Nun war ich mit ihr zum Vorstellungsgespräch
Das ist ja die Höhe! Mir scheint, dass das Mädchen noch ziemlich unselbständig ist und sich auch gerne für dumm verkauft. Weder Vater noch Schwiegermutter müssen zum Vorstellungsgespräch mitkommen; was sollen sie überhaupt dort?
Ich halte Deine Frage für ziemlich unpassend für dieses Forum. Vielleicht suchst Du besser Hilfe bei eltern.de.
mig112, liest " du" die Fragen eigentlich vorher ?
Die Schwiegertochter muss nicht mehr gesucht werden, die ist bereits da - um genau diese geht's in der Frage !
Gruß ! K.
bis 25 Jahre sind die Eltern für sie zuständig - sprich sie muß dann wohl Unterhalt bei den Eltern einklagen, wenn diese nicht freiwillig bereit sind etwas zu zahlen. Kindergeld steht nicht dem Kind sondern den Eltern von einem Kind zu.
Evtl. kann sie BAB beantragen wenn sie die Lehre anfängt, das hängt dann aber wiederum vom Einkommen der Eltern ab.
Als Schwiegermutter Fakten zu schaffen ...
ist meistens ein Problem......
;-))))