Gesellschaftender Geschäftsführer + Angestelltenverhältnis bei einer anderen Firma?

1 Antwort

Für Deine Tätigkeit als Arbeitnehmer wirst Du Pflichtversicherter, weil die Beitragsbemessungsgrenze 6.700,- Euro ist (im Osten 6.150,-).

Bei der Krankenversicherung ist es es so, das die Beitragsbemessungsgrenze geringer ist. Da Du ja bereits Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse bist, tritt m. E. hier die Begrenzung der Beiträge auf die Beitragsbemessungsgrenze von 4.537,50 Euro ein.

Steuerlich ist aus meiner Sicht nichts Spezielles zu beachten.

Falls Du bisher die 1.500,- Brutto über Gehaltsabrechnung bekommst, ist das in Zukunft über Lohnsteuerklasse 6 abzurechnen, weil Du die günstigere Steuerklasse ja wohl bei den 6.100,- Euro anwenden lassen wirst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung