Wie reiche ich eine berichtigte Einkommenssteuererklärung ein?

3 Antworten

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Den Begriff "berichtigte Steuererklärung" gibt es nicht.

In Deinem Fall genügt ein Schreiben für alle Steuerarten, mit dem Du die richtigen Werte mitteilst.

Da der Bescheid  unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erging, so ist er auch noch nach Bestandskraft abänderbar. 

Der Vorbehalt kann jederzeit aufgehoben werden. Deshalb sollte keine Zeit verschenkt - und Einspruch erhoben werden, damit die Berichtigung zeitnah bearbeitet werden kann.

Primus  19.06.2015, 20:33

Korrektur: Ein Fachmann auf diesem Gebiet hat mir gerade zugeflüstert, dass ein Einspruch nicht nötig ist und ein einfaches Schreiben genügt. Eben so, wie es von vulkanismus geschrieben wurde.

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Hey,

ich würde sagen sende die "berichtigte" Version mit einem Schreiben hin. Sollte soweit kein Problem sein, solltest Du aber zeitnah geschehen lassen.

Freundlichen Gruß,

Tom

vulkanismus  19.06.2015, 19:44

Es gibt keine "berichtigte" Version.

Zeitnah muss nicht sein, da der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht (und somit jederzeit geändert werden kann).

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