Wie reiche ich eine berichtigte Einkommenssteuererklärung ein?
Hallo,
leider ist mir bei meiner Einkommensteuererklärung (Selbstständig) ein Fehler unterlaufen, ich habe aus wirklicher Unwissenheit den Monat Dezember nicht mit rein genommen. Den Steuerbescheid habe ich nun schon vor gut einem Monat bekommen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Da ich den Fehler so schnell wie möglich korrigieren möchte wollte ich wissen wie ich vorgehen muss. Meine Steuer habe ich mit WISO Steuersparbuch gemacht und elektronisch versendet, so wie es auch Pflich ist, muss ich die korrigierte jetzt per Post mit einem Anschreiben noch mal hin schicken oder wie gehe ich jetzt vor, da es jetzt auch natürlich die Gewerbesteuererklärung betrifft die ich sicher nun auch korrigiert einreichen muss, die Umstazsteuererklärung kann ich ja über Elster noch korrigieren. Ich würde mich freuen wenn man mir da vielleicht jemand helfen kann.
LG
3 Antworten
Den Begriff "berichtigte Steuererklärung" gibt es nicht.
In Deinem Fall genügt ein Schreiben für alle Steuerarten, mit dem Du die richtigen Werte mitteilst.
Da der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erging, so ist er auch noch nach Bestandskraft abänderbar.
Der Vorbehalt kann jederzeit aufgehoben werden. Deshalb sollte keine Zeit verschenkt - und Einspruch erhoben werden, damit die Berichtigung zeitnah bearbeitet werden kann.
Korrektur: Ein Fachmann auf diesem Gebiet hat mir gerade zugeflüstert, dass ein Einspruch nicht nötig ist und ein einfaches Schreiben genügt. Eben so, wie es von vulkanismus geschrieben wurde.
Hey,
ich würde sagen sende die "berichtigte" Version mit einem Schreiben hin. Sollte soweit kein Problem sein, solltest Du aber zeitnah geschehen lassen.
Freundlichen Gruß,
Tom
Es gibt keine "berichtigte" Version.
Zeitnah muss nicht sein, da der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht (und somit jederzeit geändert werden kann).