Steuererklärung mit Fehler abgeschickt - wie lange kann ich Einspruch erheben?

3 Antworten

Du kannst entweder abwarten bis der Bescheid kommt und dann Einspruch einlegen oder aber versuchen, die Daten noch nachzuliefern. Was sinnvoller ist, ist allgemein schwer zu sagen. Mein Finanzamt beispielsweise hat ein so strammes Arbeitstempo in diesem Jahr vorgelegt, dass eine in der vergangenen Woche per Elster eingereichte Steuererklärung schon bearbeitet sein könnte. Dann wäre es fürs nachreichen ohnehin schon zu spät und es bliebe nur noch der Einspruch.

Ich kann noch nachreichen bis ich den Bescheid habe. Wann das Finanzamt etwas bearbeitet kann mir als Steuerpflichtigen ja egal sein.

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Du kannst die Änderungen per Brief, Fax, Email oder auch mündlich direkt beim Finanzamt vorbbringen und dann die entsprechenden Stellen korrigieren am besten so schnell wie möglich bevor das Finanzamt mit der Bearbeitung anfängt.

Das ist kein Einspruch. Das ist eine Nachlieferung. Liefere die korrekten Daten nach.