Einspruch gegen Steuerbescheid bei eigenem Fehler?

2 Antworten

Nein, es ist egal, wer den Fehler gemacht hat. Auch wenn man selber die Unrichtigkeit verursacht hat kann man als Steuerpflichtiger Einspruch einlegen.

Danke!

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Statt des Einspruches kann man auch den Sachbearber anrufen, eventuell fehlende Unterlagen nachreichen. Einspruch vermittelt immer das Gefühl, hier wurde was falsch gemacht.