wie kann ich ein scheingewerbe anzeigen ohne als person selbst genannt zu werden?

2 Antworten

Du kannst dem Finanzamt und dem Gewerbeamt anonyme Anzeigen schicken, eventuell mit den Internetadressen des Onlinehandels Deines Wettbewerbers.

Aber woher willst du wissen,dass der nicht angemeldet ist?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Scheinselbständigkeit anonym melden – geht das?

Für die Anzeige einer vorliegenden Scheinselbstständigkeit bei einer der zuständigen Behörden ist keine Form vorgeschrieben. Sie kann theoretisch sogar mündlich oder auch anonym gestellt. In der Regel erfolgt sie jedoch schriftlich.

Die Behörden nehmen dann die Vorermittlungen auf und prüfen, ob es sich um eine irreführende Denunziation handelt oder tatsächlich um den Sachverhalt der Scheinselbstständigkeit. Erhärtet sich der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit, werden die Ermittlungen eingeleitet.Wer führt die Prüfung auf Scheinselbständigkeit durch?

Eine Prüfung auf Scheinselbstständigkeit kann in Deutschland von verschiedenen Institutionen durchgeführt werden:

  • Der Deutschen Rentenversicherung
  • Dem Bund
  • Einem Arbeitsgericht
  • Dem Finanzamt
  • Den Sozialversicherungen

Zu einer Prüfung kann es durch eine Anzeige von außen kommen. Aber auch der oder die Auftragnehmer*in oder ein auftraggebendes Unternehmen können eine Prüfung auf Scheinselbstständigkeit veranlassen. Zum Beispiel dann, wenn ein oder eine Freelancer*in ein Anstellungsverhältnis einklagen will.

https://www.infoniqa.com/de-de/blog/scheinselbstaendigkeit/

Eifelia  04.10.2023, 08:38

Scheinselbständigkeit ist allerdings etwas ganz anderes als das, was hier gefragt wird, wobei der Irrtum wohl ausgelöst wird durch die Verwendung des Begriffs "Scheingewerbe" in der Überschrift. Hier geht es ja offenbar nicht um einen Gewerbebetrieb, der tatsächlich eine Angestelltentätifkeit ist (= Scheinselbständigkeit), sondern um jemanden der gewerblich tätig ist, aber als privater Verkäufer auftritt - also genau nicht um ein SCHEINgewerbe. Ich würde den zuvörderst bei der Plattform melden. Ob das aber anonym geht?

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tellerchen  04.10.2023, 13:58
@Eifelia

Du meinst bestimmt so eine art "Einmannbetrieb", ja da habe ich auch überlegt, was genau gemeint ist.

im sommer war meine 10 meter hohe Dachrinne voll laub der letzten Jahre, habe aus gelben Seiten eine Firma bestellt, kam mit leiterwagen, und schwups ist der da die leiter hoch, mir wurde schon vom gucken schwumrig, wie es ans bezahlen ging, fragte er mit oder ohne Rechnung...da habe ich erstmal gestutzt, mit ihm ein paar Minuten gelabert, dann meinte er das er das Geld , was bezahlt wurde, für Benzin ausgibt für seinen Wasserjet an der Weser...und zeigte mir noch Fotos auf seinem Handy von dem...

Eifelia... du meinst bestimmt solche Leute? Ob der Selbstständig war... oder nicht war nicht zu erkennen, außer Visitenkarte hatte der nix...

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Eifelia  04.10.2023, 14:12
@tellerchen

Nein, meine ich nicht. In der Ausgangsfrage geht es ja ausdrücklich um Onlinehandel. Da sind bei Portalen, die eigentlich wie ein Online-Flohmarkt gedacht sind, wo man sein nicht mehr benötigtes Spielzeug oder Kaffeeservice verkauft, genug tatsächlich Gewerbetreibende, Händler unterwegs, die aber in ihren Anzeigen was von Privatverkauf schreiben und auf diese Weise sowohl Ihre Gewinne nicht versteuern noch Ihren Gewährleistungspflichten nachkommen. Die sollen ja zukünftig über die Meldepflichten der Portale gepackt werden. Die meine ich.

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